Gelsenkirchen. . Wer bei der Sparkasse Gelsenkirchen Geld wechseln möchte, muss Kunde der Sparkasse sein. Sonst wird nichts draus. Der Pressesprecher Udo Kramer verweist nach einer Leserkritik auf die Embargobestimmungen der EU. Eine aufwendige Identitätsprüfung für Nichtkunden sei nicht praktikabel.

Da hat Gabriela Keusch nicht schlecht gestaunt: Anfang des Monats wollte sie in der Sparkassen-Filiale an der Nienhofstraße in Buer einen 100-Euro-Schein wechseln, weil sie Kleingeld für den Parkautomaten benötigte. Doch sie hatte die Rechnung ohne den (Finanz-)Wirt gemacht. Als Nichtkundin darf ihr die Sparkasse nämlich rechtlich kein Geld wechseln. Nicht einmal ein Eurostück.

„Ich ging also in die Sparkassen-Filiale am Markt, wo die Frau am Schalter mir mitteilte, wenn ich kein Konto bei der Sparkasse hätte, würde man mir kein Geld wechseln“, sagt Gabriele Keusch. Auch der Hinweis, dass sie sehr wohl Kundin sei, aber in einer anderen Stadt, half ihr nicht weiter. „Ist man gezwungen, für einen kleinen Einkauf die Geschäfte in der Nähe abzuklappern, um dort zu fragen, ob jemand freundlicherweise Geld wechseln kann, da die Kasse dies nicht als ihre Aufgabe sieht?“, fragt die Bueranerin. Antwort: Leider ja.

Vorgang nicht praktikabel

„Es gibt diese Regelung für Nichtkunden“, bestätigt Sparkassensprecher Udo Kramer die Schilderungen. „Aber das tun wir natürlich nicht aus Gemeinheit. Hintergrund ist eine gesetzliche Regelung, nämlich die Embargobestimmungen der EU.“ Bei Nichtkunden müsste das Kreditinstitut eine aufwendige Fisa-Prüfung (Finanzsanktionen) durchführen. „Es ist nicht praktikabel, bei Nichtkunden einen Vorgang daraus zu machen“, so Kramer. Der würde einen Namensabgleich mit Identitätsprüfung erforderlich machen.

Während einer Prüfung sei man auf die Einhaltung der EU-Verordnung aufmerksam gemacht worden. Reine Geldwechselgeschäfte sind mit Nichtkunden nicht zulässig. „Wir sind nicht ganz glücklich mit den Regulierungen. Sie fördern den Servicegedanken nicht unbedingt“, sagt der Pressesprecher zähneknirschend. Auch gebe es keine Bagatellregelung. So könnten etwa auch keine 5-Euro-Scheine oder gar Münzen gewechselt werden.