Gelsenkirchen. . Laut neuem Schulgesetz sollen die Klassen an Grundschulen kleiner werden. Demnach sind schon Klassenbildungen ab 15 – bisher 18 – Schülern möglich, der neue Richtwert liegt bei 23 Kindern. Dafür legt ein Schlüssel fest, wieviele Eingangsklassen es geben darf. Gelsenkirchen will freiwillig schon ab August mitmachen.

Eigentlich sind die Grundschulanmeldungen in der Stadt schon lange „durch“. 2060 neue „I-Männchen“ wird es demnach in Gelsenkirchen im nächsten Schuljahr geben. Trotzdem gibt es laut Meldestatistik zum einen immer noch Kinder im schulpflichtigen Alter, die noch nicht angemeldet wurden – 35 sind es im ganzen Stadtgebiet. Aber nicht nur bei ihnen ist noch nicht sicher, welche Grundschule sie besuchen werden. Auch bei einigen anderen stehen noch Entscheidungen aus.

Grund ist die von der Landesregierung beschlossene Einführung einer kommunalen Klassenrichtzahl. Die wurde im Rahmen des Schulfriedens im Land zwischen Koalition und Opposition vereinbart. Sie soll die Klassengrößen senken und die Entscheidung darüber, welche Klassengrößen es wo geben soll, in die Hand des Schulträgers, also der Kommune legen. Einerseits bestimmt das Land dadurch zwar die maximale Zahl der Eingangsklassen in einer Stadt. Andererseits werden jedoch die Mindestklassengrößen gesenkt.

Wichtig an sozial schwierigen Standorten

Bisher durfte mit weniger als 18 Schülern keine Klasse gebildet werden. Mit der Neuregelung geht das bei Bedarf – nicht als Regel – ab 15 Kindern. Mehr als 29 Kinder je Klasse dürfen es auch bei einzügigen Schulen nicht sein, bei zweizügigen maximal 28, bei dreizügigen sogar nur 27 Kinder.

Eigentlich müsste die Stadt sich im kommenden Schuljahr noch gar nicht an die Richtzahl halten, weil die Ausführungsverordnungen noch nicht in trockenen Tüchern sind. Bildungsdezernent Dr. Manfred Beck würde es aber gern freiwillig tun, wenn die Politiker dem zustimmen. „Wir haben damit die Möglichkeit, kleinere Klassen an Orten zu bilden, wo das besonders wichtig ist. An sozial schwierigen Standpunkten etwa, wo Förderung in kleinen Klassen besonders nötig ist.“

Drei kleine Klassen an Bülseschule und Im Grimm

Das sei an der Bülseschule, wo ab August nur einzügig in Klasse eins gefahren werden soll (WAZ berichtete), nicht der Fall. Eine einzügige Alternative gäbe es zwar auch an der Kurt-Schumacher-Straße, doch dort scheinen – zwei – kleinere statt einer größeren Klasse wichtiger. Zudem könne man, so Beck, an der Bülseschule gemeinsam mit der nahen Grundschule Im Brömm drei kleine Klassen bilden. Und die einmalige Reduzierung auf einen Zug führe nicht zur generellen Kürzung der Zügigkeit. Sprich, die Bülseschule könne künftig auch wieder zweizügig aufnehmen bei Bedarf.

Mehr Anmeldungen als möglich gab es übrigens stadtweit sonst nur an drei Grundschulen: An der Astrid-Lindgren (1), am Haidekamp (3) und an der Sternstraße (6).

Der Rat entscheidet im März

94 Eingangsklassen müssten entsprechend den Anmeldungen in der Stadt gebildet werden. 90 sind nach dem Landesschlüssel bei einer durchschnittlichen Klassengröße mit 23 Kindern aber nur zulässig.

Ob man sich schon im August freiwillig am kommunalen Klassenbildungswert des Landes orientiert, soll der Bildungsausschuss am 14. März diskutieren. Die Entscheidung fällt am 21. März im Rat.