Mit einem Freispruch endete jetzt ein Verfahren vor dem Schöffengericht in Gelsenkirchen um eine angeklagte mehrfache Vergewaltigung einer 25-Jährigen durch drei Männer.

Die junge Frau konnte das Gericht unter Vorsitz von Richter Steinbrinck nicht mit der für eine Verurteilung nötigen Sicherheit überzeugen, so dass alle drei, 24,35 und 42 Jahre alt, freigesprochen wurden.

Die Viersenerin hatte vor einem Jahr den Jüngsten über einen Chatroom im internet kennen gelernt, wobei man - so seine Version - bereits dort ganz offen über Sex gechattet habe. Nach kurzer Zeit folgte die blonde Viersenerin dann der Einladung des 24-Jährigen nach Gelsenkirchen. Da dessen Freundin zu dieser Zeit hochschwanger war und augenscheinoich auch keine Ahnung von seinen Seitensprüngen hatte, ging man in die Wohnung des 42-Jährigen, in die dann auch der 35-Jährige stieß.

Zweifelsohne kam es im Laufe des feuchtfröhlichen Abends zum Geschlechtsverkehr zwischen den beiden Chatroom-Bekannten. Dass es sich da bereits um eine Vergewaltigung gehandelt haben soll, davon konnte die 25-Jährige das Gericht nicht überzeugen.

Nach den Schilderungen der jungen Frau sollen danach aber nacheinander auch die beiden anderen Männer über sie her gefallen und sie vergewaltigt haben.Verletzungen, so wie sie sie nach ihren Schilderungen aber erlitten haben will, wurden ärztlich nicht festgestellt.

Der 24-Jährige sprach gleich zu Prozessbeginn von einem Racheakt der jungen Frau, die sich vielleicht mehr erhofft habe. An jenem Abend habe er nämlich plötzlich einen Telefonanruf von seiner hochschwangeren Freundin erhalten, die ihn augenscheinlich sofort nach Hause beorderte.

Niemand habe deshalb die 25-Jährige zurück nach Viersen bringen können, er habe ihr aber angeboten, sie zum Bahnhof zu begleiten und ihr einen Fahrschein zu kaufen. Das hätte sie - so der 24-Jährige- abgelehnt. Sie habe vielmehr über Handy ein Taxi angefordert - wie sich später zeigte, kannte sie diesen Taxifahrer recht gut - wie gut, darüber schwieg sie. Kennen gelernt hatte sie den auch im Chatroom.

Für das Gericht gab es in ihren Angaben zu viele offene Fragen, als dass man darauf eine Verurteilung der drei Männer hätte stützen können.