Gelsenkirchen. . Ein Vater lässt nichts unversucht, um nach der Trennung von der Kindesmutter einen normalen Umgang mit seiner vierjährigen Tochter pflegen zu können – und ist inzwischen verzweifelt.

Wenn Eltern getrennte Wege gehen, haben gemeinsame Kinder in aller Regel ein schweres Los. Sie leben bei der Mutter – jedenfalls in den allermeisten Fällen – , aber der Vater, zweiter wichtiger Part im Leben eines Kindes, fehlt von einem Tag auf den anderen.

Obendrein wird aus dem normalen Zusammenleben ein plötzlich streng nach Terminkalender geregelter Umgangskontakt. Zumindest dann, wenn Eltern sich nicht in beiderseitigem Einvernehmen trennen, das Verhältnis zerrüttet ist.

6890 aus unterschiedlichen Gründen Alleinerziehende leben aktuell in Gelsenkirchen. Unter ihnen auch die Mutter von Saskia. Im Juni haben sich die Eltern der Vierjährigen getrennt. Fünf Monate später stehen Saskias Vater Mazar A., wenn er über diese zermürbende Zeit spricht, fast die Tränen in den Augen. Er liebt sein Kind. Betont er immer und immer wieder, wenn er erzählt. Und will seine Kleine – Trennung hin, Trennung her – häufiger um sich haben, als ihm das vom Familiengericht bislang eingeräumt wurde. Er will sie heranwachsen sehen, will für sie da sein.

Kinderschutzbund muss bei Treffen des eigenen Kindes dabei sein

A. selbst hatte über seinen Anwalt eine Einigung über das Umgangsrecht auf dem Verfahrensweg angestoßen, hat alles mögliche unternommen, um seine Tochter häufiger bei sich zu haben. Das Gegenteil war anfangs der Fall. Er hatte seine Kleine bereits sechs Wochen nicht gesehen, als das Familiengericht im Sommer die Entscheidung traf: Der Vater darf zweimal in der Woche Kontakt zu Saskia haben – in Begleitung einer Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes. Den Kontakt zwischen Vater und Tochter empfahl auch das Jugendamt ausdrücklich.

Bis einschließlich September war dann der so genannte begleitete Kontakt vorgesehen. Übereinstimmend wurde Mazar A. von allen Begleiterinnen der Begegnungen ein herzlicher und liebevoller Umgang mit dem Kind bescheinigt.

Umgangspflegerin beauftragt

Auch, um einer vom Vater befürchteten Entfremdung entgegen zu wirken, beantragte dessen Anwalt eine erheblich erweiterte Umgangsregelung. Der Jurist beruft sich in seiner Begründung auch auf Berichte der Begleiterinnen der Vater-Tochter-Kontakte, wonach das Mädchen gesagt habe, sie vermisse ihren Papa, weil sie ihn lieb habe.

Voller Hoffnung ging Mazar A. also erneut zum Termin ins Familiengericht – und wurde wieder enttäuscht. Es erging der Beschluss, dass er mit Saskia in zweiwöchigen Abständen – jetzt aber ohne Begleitung Dritter – an Sonntagen von 10 bis 18 Uhr zusammen sein darf. Um eine „angenehme Begrüßungssituation“ zu schaffen, wurde vom Gericht eine Umgangspflegerin beauftragt, die das Mädchen bei der Mutter abholt und es abends wieder zurück bringt. Der Hintergrund lässt sich erahnen: Die Eltern sind sich nicht grün; das Kind soll darunter aber auf gar keinen Fall leiden.

Mazar A. ist kein Einzelfall. Seine Geschichte mag stellvertretend für all jene Väter stehen, die nach gescheiterter Beziehung plötzlich vor dem Problem stehen, um Kontakt zum eigenen Kind kämpfen zu müssen. Oder resignieren...