Gelsenkirchen. Das Amtsgericht in Gelsenkirchen verurteilte einen 39-Jährigen zu 5000 Euro Geldstrafe. Autofahrerin und ihr dreijähriger Junge nach Zusammenstoß schwer verletzt.

Weil sich ein 39-Jähriger mit überhöhter Geschwindigkeit ein Rennen auf der Florastraße lieferte und das Rotlicht der Ampel ignorierte, kamen eine junge Mutter und ihr dreijähriges Kind mit erheblichen Verletzungen ins Krankenhaus. Richterin und Staatsanwalt sprechen von Wild-West-Methoden, mit denen sich der Angeklagte Ulf Z. im Straßenverkehr verhalten habe.

Angst gibt der 39-Jährige vor dem Amtsgericht als Grund für seine rasende Fahrt am 27. Juni dieses Jahres an. Mit seinem Lkw fühlte er sich von zwei Fahrzeugen verfolgt. Sein Argument vor Gericht, Angst vor einem möglichen Raub seines Bargeldes in Höhe von 1200 Euro gehabt zu haben, klingt wenig überzeugend. Im Zuge der Ermittlungen hatte sich herausgestellt, dass die Verfolger den Mann wegen einer anderen Sache zum Halten zwingen wollten. Sie wollten ihn zur Rede stellen, weil er einen Angehörigen sexuell genötigt haben soll. Auf nähere Einzelheiten verzichtete das Gericht auch im Interesse des Angeklagten.

Zwei rot leuchtende Ampeln hatte der Mann bereits mit viel zu hoher Geschwindigkeit passiert. Auch die Verfolger waren bei Rot weitergefahren. An der Kreuzung Hohenzollernstraße zeigte die Ampel erneut rot. Es kam bei etwa 90 km/h zum Zusammenstoß mit einem Opel Corsa. Die Unfallfolgen für die Insassen in dem Pkw waren erheblich. Die junge Mutter erlitt neben Prellungen einen Schlüssel- und Wadenbeinbruch, lag eineinhalb Wochen im Krankenhaus.

Dem dreijährigen Jungen wurden mehrfach beide Beine gebrochen, ein Band im Rücken riss. Unter Tränen schildert die Frau, dass ihr Kind nach dreiwöchigem Krankenhausaufenthalt seit August wieder allein erste Schritte mache. Noch ist offen, ob der Kleine den Unfall ohne Folgeschäden überstehen wird.

Richterin wie Staatsanwalt sehen das rücksichtslose Verhalten und die massive Tat in der Nähe eines Vorsatzes. Das Geständnis des Angeklagten und eine Entschuldigung bei den Unfallopfern bringen ihm einige Pluspunkte. So kommt er mit einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro glimpflich davon. Der Führerschein wird noch sieben Monate lang eingezogen. Der Rat des Nebenklägers an den 39-Jährigen: „Beten sie heute Abend drei Vater Unser.“