Gelsenkirchen.

Für Ursula Uhlenbrock war es schon ein kleiner Schock, als sie sich den Bebauungsplan für das Gelände der alten Kinderklinik im Sparkassengebäude ansah. Vor allem eine Frage stellte die WAZ-Leserin sich und reichte sie an die Redaktion weiter: „Wie kann es sein, dass die angrenzenden Felder, die zu einem Landschaftsschutzgebiet gehören, bebaut werden dürfen?“

Die Antwort liefert Stadtsprecher Oliver Schäfer: „Die Villengrundstücke an der Westerholter Straße mit den Hausnummern 136, 138, 140 einschließlich der rückwärtigen Gärten liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes und sind als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Die Flächen wurden in den von den Büros zu bearbeiten Wettbewerbsbereich einbezogen, da die Eigentümer im Vorfeld das Interesse bekundet hatten, hier perspektivisch die derzeitige Nutzung ändern zu wollen.“

Das prämierte Konzept sehe hier ,Villen im Park’ vor. Vor dieser oder einer anderen dem Landschaftsplan widersprechenden Nutzung müsste diese Festsetzung in einem förmlichen Verfahren geändert werden. Die Umsetzung des weiteren Konzeptes des Wettbewerbssiegers sei ohne formelle Änderung des Landschaftsplanes möglich.