Gelsenkirchen.
Ein Spion in der Tür hätte helfen können. Als Tomislav B. (37) am 22. Juni die Tür öffnete, hatte er sein Schicksal für die nächsten Jahre schon besiegelt. Die Polizisten, die seine Wohnung betraten, sorgten dafür, dass der Gelsenkirchener nun durch die VI. Essener Strafkammer zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.
Kurz zuvor hatten die Beamten seinen Nachbarn wegen Raubverdachtes festgenommen. Als sie dessen Wohnung durchsuchten, vermissten sie die Frau des mutmaßlichen Räubers. Kurzerhand schellten sie beim Nachbarn, um zu fragen, wo sie sei.
Als Tomislav B. die Tür öffnete, registrierten die polizeilichen Nasen einen feinen Marihuanageruch. Der Rest steht im Protokoll: Im Wohnzimmer entdeckten die Beamten rund 500 Gramm Marihuana, 1600 Euro Bargeld, eine Feinwaage, einen Schlagring, eine Kleinkaliberpistole und Munition.
Die Beweisführung vor dem Landgericht Essen gestaltete sich nicht schwierig. Obwohl der Angeklagte anfangs den Besitz der Gegenstände bestritt, räumte er zum Schluss die Vorwürfe ein. Dass er Rauschgift verkauft hatte, war ihm nicht nachzuweisen. Er behauptete, den Stoff selbst zu konsumieren. Das war vor zwei Jahren anders, als das Amtsgericht Rastatt in Baden-Württemberg ihn zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilte und das bei ihm gefundene Marihuana bereits in Verkaufsportionen abgepackt war. Für das Essener Gericht handelte es sich bei diesem Urteil um „eine Gnadenentscheidung“, die viel zu niedrig ausgefallen sei.
Richterin Jutta Wendrich-Rosch machte dem Angeklagten im Urteil auch klar, dass gerade seine Vorstrafe strafschärfend berücksichtigt werden müsste. 2010 habe ihm das Rastatter Gericht eine Chance gegeben, doch die habe er „mit Füßen getreten“. Wenn jemand dann in der laufenden Bewährung versage, dann „ärgert das jedes Gericht“.
Bitter für Tomislav B.: Neben den dreieinhalb Jahren, wird er wohl auch die zwei Jahre aus dem früheren Urteil absitzen müssen. Der Widerruf der Bewährung dürfte sicher sein.