Gelsenkirchen. Streit vor dem Verwaltungsgericht. Die Papierfabrik Peters in Gelsenkirchen befürchtet Ärger, weil das Sozialwerk St. Georg ein Hotel direkt gegenüber bauen will. Parteien werden sich zusammensetzen.

Der Rechtsstreit ist 12 Jahre alt. Jetzt saßen sich die Parteien beim Verwaltungsgericht gegenüber. Das Problem: Die Sozialwerk St. Georg-Tochter Bauen & Wohnen will gegenüber der Papierfabrik Fritz Peters an der Alfred-Zingler-Straße ein Hotel errichten. Vorgesehen ist eine integrative Beschäftigung einschließlich Café und Verwaltung der Tagesstätten.

Bereits 1999 hatte Bauen & Wohnen einen Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids bei der Stadt eingereicht. Den Bescheid erteilte die Verwaltung im Februar 2000. Es folgte der erste Widerspruch der Papierfabrik. Bis 2009 erteilte die Stadt sieben weitere Verlängerungsbescheide. Kaum nachvollziehen konnte auch das Gericht die Entscheidung der Bezirksregierung in Münster, die das Widerspruchsverfahren der Kläger einstellte.

Am 4. Oktober 2010 reichte Bauen & Wohnen Klage gegen den Vorbescheid ein. Die Papierfabrik befindet sich im reinen Industriegebiet. Gearbeitet wird rund um die Uhr. Geruchs- und Lärmbelästigung lassen sich nicht vermeiden. Mit der Errichtung des Hotels in einem Mischgebiet könnten sich Situationen ergeben, in denen Hotelgäste wie auch Mitarbeiter gegen die Immissionen möglicherweise gerichtlich vorgehen. „Wir haben ja nichts gegen den Bau“, stellte Reinhard Escher, Leiter der Werkstechnik, vor Gericht klar. „Wir wollen nur nicht, dass uns Restriktionen auferlegt werden.“

Geld fehlte

Warum haben sie vor 12 Jahren nicht gebaut?, wollte das Gericht wissen. „Die Idee war da, der Wunsch zu bauen auch, aber das Geld fehlte“, so Bauen & Wohnen-Geschäftsführer Gerald Hochkamer. Das Projekt wurde verschoben, weil zunächst die Werkstätten kernsaniert werden mussten. Der bisherige Mietvertrag für das Verwaltungsgebäude an der Emscherstraße ist um ein Jahr verlängert worden. St. Georg, so Hochkamer, wolle jetzt konkret in das Projekt einsteigen.

Das Gericht übernahm die Funktion eines Vermittlers, stellte zunächst klar, dass St.Georg keinen Lärmschutz eines Wohngebietes entsprechend verlangen könne. Auch ändere sich das Gebot der Rücksichtnahme durch den Hotelbau nicht zwingend. Beide Seiten sollen sich im Baugenehmigungsverfahren zusammensetzen und sich über den Inhalt im Immissionsprognose-Gutachten abstimmen. Die Stadt muss entscheiden, welcher Schutzmaßstab demnächst gelten soll. Die Parteien stimmten zu, den Streit in der Hauptsache für erledigt zu erklären. So stellte das Gericht das Verfahren ein.