Kann eine Krankheit nicht mehr geheilt werden, hat jeder Versicherte Anspruch auf palliativ-medizinische Versorgung. Diese Regelung wurde im Jahr 2007 ins Sozialgesetzbuch aufgenommen. Die Beauftragung des Brückenteams erfolgt meist durch den Hausarzt oder den Stationsarzt des Krankenhauses. Für die pflegerischen Aufgaben kommt der Pflegedienst auf. Zusätzlich kann man einen ambulanten Hospizdienst anfordern, der sich um soziale und seelische Belange kümmert. Fühlen sich Angehörige nicht in der Lage, den Kranken selbst zu Hause zu betreuen, ist auch eine Aufnahme auf die Palliativstation oder in eine Palliativ-WG möglich, letztendlich auch ins stationäre Hospiz.