Gelsenkirchen.

Gute Nachricht für die aktuell 640 in Gelsenkirchen lebenden Flüchtlinge, deren Asylantrag noch nicht beschieden ist und die noch keine vier Jahre hier leben: Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die staatlichen Hilfen für sie deutlich aufgestockt werden. Die Verfassungsrichter urteilten, dass Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Paragraph 3 in etwa auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV anzuheben sind . Die bisherigen Hilfen für Asylbewerber, die seit 1993 unverändert waren, reichten nicht zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus, hieß es in der Begründung.

Stadt hat Rückstellungen gebildet

„Auf ein Jahr bezogen wären das 700 000 Euro mehr an Sozialleistungen“, sagte Sozialdezernentin Karin Welge. „Aber wir haben damit gerechnet, dass das Urteil so ausfallen würde und sind nicht blauäugig ins Haushaltsfiasko gerannt.“ Soll heißen: Die Stadt hat Rückstellungen gebildet. „Die Mehrbelastung im laufenden Haushaltsjahr liegen in einem niedrigen sechsstelligen Bereich“, so Karin Welge.

Insgesamt leben nach Welges Worten 1000 Flüchtlinge in Gelsenkirchen. Aber: Asylbewerber, die sich länger als vier Jahre in Deutschland aufhalten, erhalten bereits finanzielle Unterstützung in Höhe von Leistungen nach SGB II.