Gelsenkirchen. .

Helmut Kloth glaubte seinen Augen nicht zu trauen: Dienstagmorgen stand unangemeldet ein Mitarbeiter der Gelsenkirchener gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (ggw) samt Schlüsseldienst auf der Matte, um Türschlösser an der Ausstellungshalle auf dem Gelände der Künstlersiedlung Halfmannshof auszutauschen.

Begründung: „Damit die ggw jederzeit Zutritt hat.“ Kloth: „Ich habe gesagt: Das geht nicht, es gibt ein schwebendes Verfahren.“ Sofort hat er also Anwalt Heinz-Günther Meiwes informiert, der die Halfmannshöfer gleich bei zwei Klagen vertritt: Zum einen lassen die gerichtlich klären, ob der Übergang der Eigentumsrechte von der Stadt auf die ggw überhaupt rechtens war; zum anderen klagen die verbliebenen Mieter gegen ihre Kündigung.

"Immer dieser Salami-Taktik"

Immer diese „Salami-Taktik“, schimpfte Kloth gestern. „Wir benutzen die Halle, seit sie besteht.“ Die ggw lasse nichts aus – jetzt auch die Schlösser nicht. Einen Schlüssel habe das Ehepaar John allerdings bekommen.

„Die Halle gehört uns und als Eigentümerin wollen wir lediglich Zutritt haben“, konterte ggw-Prokurist Stefan Eismann. Es gebe für die Ausstellungshalle ohnehin keinen Vertrag. Warum die Schlösser dann ausgerechnet jetzt ausgetauscht werden? Eismann erklärte zum Hintergrund, die ggw beabsichtige, mehrere Besichtigungstermine durchzuführen. Unter anderem gebe es Interesse von politischen Gremien. Die ggw habe keinerlei Hintergedanken. Etwa dort irgend etwas verändern oder gar abreißen zu wollen.

Die Sache ist juristisch nicht eindeutig

Rechtsanwalt Meiwes sieht das etwas anders. Unbestritten sei die Halle Eigentum der ggw. „Aber die Sache ist juristisch nicht so eindeutig, wie die Gesellschaft es jetzt darstellt.“ Die Halle sei wesentlicher Bestandteil der von den dort lebenden Künstlern gemieteten Räume.

Da dort zurzeit eine Ausstellung laufe, könne die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden, da man nicht wisse, wer nun alles einen Schlüssel hat. Die Vorgehensweise der ggw stelle eine Zuspitzung der Situation dar, „die von unserer Seite nicht beabsichtigt war und ist“, meinte der Jurist. Solange die Rechtslage nicht geklärt ist – damit spielte Meiwes auf die beiden anhängigen Verfahren an – sei es schon „befremdlich, wenn der Eigentümer jetzt so agiert. Ich befürchte, dass man hier faktische Verhältnisse geschaffen hat.“

Helmut Kloth jedenfalls versteht die Welt nicht mehr. Habe es doch gestern Morgen geheißen, dass ursprünglich bei einem Termin am 3. Juli die Schlüsselgewalt angesprochen werden sollte. „Und jetzt diese Nacht- und Nebelaktion.“