„Schulferien sind vor allem dazu da, dass sich die Schüler erholen. Unter einem Ferienjob darf also auf keinen Fall die Gesundheit oder die schulische Leistung leiden“, mahnt Jörg Baly, Regionalgeschäftsführer der IKK classic. Wer einen Ferienjob annehmen möchte, sollte mindestens 15 Jahre alt sein. Die Arbeit darf maximal vier Wochen (20 Arbeitstage) pro Kalenderjahr dauern. Der Jugendliche darf an fünf Tagen in der Woche bis zu acht Stunden täglich arbeiten – aber nur zwischen 6 und 20 Uhr. Samstags und sonntags gilt ein Arbeitsverbot, Ausnahmen gibt es in Gaststätten und Krankenhäusern. Für Jobber unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es regelt neben den Arbeitszeiten auch, dass Schüler nur Arbeiten übernehmen, die sie nicht körperlich überfordern oder ihre Gesundheit gefährden. 13- bis 14-jährige Schüler dürfen lediglich bis zu zwei Stunden am Tag leichte Aufgaben ausführen, wie Zeitungen austragen, Babysitten oder Botengänge. Während des Jobs sind die Jugendlichen über den Betrieb unfallversichert. Wer die Zeit bis zum Ausbildungsbeginn überbrückt und mehr als 400 Euro im Monat verdient, wird sozialversicherungspflichtig bei einer Krankenkasse angemeldet.