Gelsenkirchen. Fast überall in der Bundesrepublik wütet die Massaria-Krankheit auf Platanen. Auch in Gelsenkirchen sind 30 Prozent des Bestandes bereits vom Pilz befallen. Gelsendienste warnt alle privaten Besitzer und bittet um Kontrollen.

Die Massaria geht um! Das Gute: Die Krankheit ist für den Menschen weitgehend ungefährlich. Sie wird es nur dann, wenn ihm ein dicker Ast unvermittelt auf den Kopf knallt, denn Massaria ist ein Pilzbefall, der vor allem Platanen betrifft und für den Baum alles andere als ungefährlich ist.

6790 Platanen stehen in Gelsenkirchen im öffentlichen Raum, knapp 30 Prozent von ihnen sind vom Pilz mit dem sperrigen Namen „Splanchnonema platani“ befallen – Tendenz steigend. Schon lange kämpfen die Mitarbeiter von Gelsendienste mit dem unliebsamen Gast. Das Tückische: „Der Pilzbefall ist nur von oben zu erkennen, denn er wächst oben auf den Ästen und arbeitet dann in den Ast hinein“, erklärt Lothar Ullrich, Abteilungsleiter Stadtbildpflege bei Gelsendienste. Die Folgen können verheerend sein. In wenigen Wochen kann ein Oberschenkel dicker Ast brechen und hinabstürzen.

„Es geht uns vor allem darum, die Menschen zu informieren, dass sie die Platanen, die auf ihrem eigenen Grund stehen, im Auge haben. Wir nehmen das Thema sehr ernst und das müssen die Kunden auch“, sagt Uwe Unterseher-Herold, Betriebsleiter Gelsendienste.

Baumbesitzer haften

Trotzdem, eine radikale Fällung der Platanen schließt der Gelsendienste-Chef aus. „Wir wollen auf keinen Baum verzichten. Es gilt, mit größter Sorgfalt vorzugehen und dabei immer die Baumschutzsatzung im Blick zu behalten.“ Stattdessen wird der Befall mit gezieltem Schnitt bekämpft.

„Man erkennt die Äste an einer leicht violetten Verfärbung an Stellen, wo die Rinde abgeplatzt ist. Die müssen dann aus dem Baum herausgeschnitten werden“, sagt Ullrich. Deshalb rät Gelsendienste allen Platanen-Besitzern, Kontrollen von zertifizierten Baumkontrolleuren vornehmen zu lassen. Auch weil im Schadensfall der Baumbesitzer haftet, wenn durch einen herabstürzenden Ast ein Fußgänger oder ein Auto getroffen wird. „Kontakt kann man über die Landwirtschaftskammer NRW bekommen. Eine Befahrung eines Baumes samt Schnitt und Entsorgung Äste kann zwischen 200 und 500 Euro kosten“, weiß der Experte.

Explizit verboten sind aber Fällungen. „Dafür muss ein Antrag gestellt werden und wir prüfen jeden Einzelfall“, sagt Sabine Otthöfer, Abteilungsleiterin Hoheitliche Aufgaben bei Gelsendienste. Wer seine Platane ohne Genehmigung fällt, muss mit einem Bußgeld bis 50.000 Euro rechnen.