Gelsenkirchen. Minderjährigen ist der Besuch eines Solariums gesetzlich untersagt. Bußgelder von bis zu 50.000 Euro können fällig werden, wenn Betreiber von Sonnenstudios sie dennoch unter die Röhren lassen. Die zuständige Bezirksregierung kann aber oft nur in die Röhre gucken - weil ein zu großer Bereich mit nur wenig Personal abgedeckt wird.
Die Bestimmungen lassen keinen Spielraum. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen ein Solarium nicht nutzen. Auch wenn eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt, ist das Brutzeln auf der Sonnenbank für Minderjährige untersagt. Und trotzdem gehen nicht wenige regelmäßig zum Kurzurlaub nach „Münzmallorca“ oder in die „Klappkaribik“.
Verhindern müssen das die Betreiber der Sonnenstudios – das ist Gesetz. Und zwar das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen. Paragraf vier verbietet Minderjährigen die Nutzung der Sonnenbänke ausnahmslos. Andernfalls droht ein Bußgeld und das kann mehr als schmerzhaft sein. Paragraf acht des gleichen Gesetzes deckelt die Bußgeldhöhe erst bei 50 000 Euro. „Natürlich können Eltern, die davon erfahren, dass ihr Kind auf die Sonnenbank geht Anzeige bei der Polizei erstatten“, sagt Guido Hesse, Pressesprecher der Gelsenkirchener Polizei.
„Wir machen Stichproben und gehen Hinweisen aus der Bevölkerung nach“
Allerdings leiten die Beamten die Anzeige dann nur weiter, denn zuständig sind sie nicht. Die Zuständigkeit liegt bei der Bezirksregierung, im Fall Gelsenkirchen also in Münster. „Das Landesorganisationsgesetz sieht vor, dass die Bezirksregierung zuständig ist, weil es keine nähere Bestimmung der Zuständigkeit gibt“, sagt Sigrun Rittrich, Pressesprecherin der Bezirksregierung. Und genau da liegt eines der Probleme. Die Bezirksregierung muss einen zu großen Bereich mit zu wenig Personal abdecken. „Wir machen Stichproben und gehen Hinweisen aus der Bevölkerung nach“, so Rittrich. Allerdings handelt es sich dabei nur um die Überprüfung der Hinweispflichten. So sind Studiobetreiber verpflichtet, die Kunden darauf hinzuweisen, dass die Benutzung der Sonnenbänke erst Personen ab 18 Jahren gestattet ist. „Diesbezügliche Hinweise, denen wir nachgegangen sind, waren gegenstandslos“, sagt Sigrun Rittrich.
Ein weiteres Problem liegt in der Branche selbst. Noch immer sind viele Sonnenstudios sogenannte Münzstudios, in denen die Kunden nicht kontrolliert werden. Dabei ist das nach einer neuen UV-Schutzverordnung gar nicht mehr möglich. Die stufenweise Umsetzung der Schutzverordnung sieht vor, dass Sonnenstudio-Betreiber ihre Kunden seit Anfang des Jahres einer Hauttypen-Analyse unterziehen müssen. Dabei wird dann auch das Alter abgefragt. Allerdings können die Kunden diese Analyse verweigern, müssen das dann aber auch mit ihrer Unterschrift belegen.
Branchen-Riese „Sunpoint“, der in Gelsenkirchen mit zwei Betrieben vertreten ist, versucht seine Kunden durch Registrierung und intensive Beratung zu sensibilisieren. Die Ausweiskontrolle ist Pflicht. Minderjährigen soll der Besuch des Solariums so unmöglich gemacht werden. Ein Tropfen auf den heißen Stein, denn zahlreiche andere Betreiber kommen ihrer gesetzlichen Pflicht wohl nur unzureichend nach.