Gelsenkirchen.. Anwaltskanzleien drohen im Auftrag von Musik- und Filmindustrie Internet-Nutzern, die illegal Titel heruntergeladen haben, mit saftigen Summen. Die Verbraucherzentrale berät.

Diverse Anwaltskanzleien mahnen derzeit im Auftrag von Musik- und Filmindustrie Verbraucher wegen des Vorwurfs ab, Musik, Spiele, oder Filme unberechtigterweise aus dem Internet heruntergeladen (Download) oder selbst anderen zur Verfügung gestellt zu haben (Upload). In der Regel finden solche Aktivitäten in „Tauschbörsen“ (Peer-to-Peer Netzwerke) statt.

Am Donnerstag – anlässlich des Weltverbrauchertags – informierte die Verbraucherzentrale (VBZ) über diese Thematik und wies unter dem Motto „Unbedacht Klick gemacht“ auf das lukrative Geschäft (für abmahnende Kanzleien) mit illegalen Downloads hin. „Im vergangenen Jahr haben wir 36 Urheberrechtsfälle bearbeitet“, informierte Verbraucherberaterin Heike Higgen.

"Vielen fehlt dafür ein Bewusstsein."

Junge Erwachsene sind die Hauptbetroffenen. „Vielen fehlt dafür ein Bewusstsein. Sie denken, dass so etwas im Netz geht“, so Higgen. In der Regel kann die Angelegenheit mit der Abmahnung schnell aus der Welt geschafft werden. 80 Euro kostet die Beratung in solchen Fällen bei der Verbraucherzentrale. Und in der Regel entstehen dann auch keine weiteren Kosten. Die angedrohten Summen schon gar nicht – wenn die Verbraucher sich an einige Dinge halten.

Seit einem Jahr biete man Beratung zu diesem Thema bei der Verbraucherzentrale in Gelsenkirchen an. „Das wurde immer mehr zum Thema. Die Leute sind absolut gestresst, wenn sie so einen Brief bekommen haben.“ Die Masche der abmahnenden Kanzleien: Sie bauen Druck auf, setzen extrem kurze Fristen und verlangen Schadenersatz und Anwaltskosten.

Abmahnungen ernst nehmen

„Dabei geht es nicht um das Herunterladen selber, sondern um das Zur-Verfügung-Stellen des Titels für andere User“, sagte Rechtsanwalt Marcel Brinkmann, der die Verbraucherzentrale in solchen Fällen vertritt. Denn in dem Moment, wo jemand einen Titel anklickt, um ihn herunterzuladen, stellt er ihn auch anderen Nutzern zur Verfügung.

Unabhängig davon, ob man eine Abmahnung für rechtens halte oder nicht, empfiehlt Marcel Brinkmann, Abmahnungen ernst zu nehmen und sofort zu reagieren. Die geforderte Unterlassungserklärung sollte man abgeben, jedoch abgeändert. „Im Klartext bedeutet eine Unterlassungserklärung, dass man nichts zugibt, aber sich dazu verpflichtet, den Titel nicht noch einmal herunterzuladen, ansonsten eine Vertragsstrafe riskiert.“ Mit Abgabe der Unterlassungserklärung entfalle der Streitwert von bis zu 10 000 Euro und damit die finanziellen Anreize für die abmahnende Kanzlei, den Fall weiter zu verfolgen. Selbstverständlich rät die Verbraucherzentrale davon ab, illegale Downloads überhaupt zu tätigen.

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