Gelsenkirchen.

Die Auflösung des nordrhein-westfälischen Landtages sorgte für großes Aufsehen, sie scheint aktuell aber keine direkten Auswirkungen auf das Finanzleben der Stadt Gelsenkirchen zu haben. Diese Ansicht vertrat Kämmerer Dr. Georg Lunemann im WAZ-Gespräch.

Herr Lunemann, kann der Rat der Stadt nach den Ereignissen in Düsseldorf am nächsten Donnerstag überhaupt noch den Haushalt 2012 beschließen
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Georg Lunemann: Ja, ich sehe zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Auswirkungen durch die Landtagsauflösung auf die Beratung und Verabschiedung des Haushaltes 2012.

Aber ist die Stadt nicht in wesentlichen Teilen auf Gelder angewiesen, die aus Düsseldorf zugewiesen werden?

Lunemann: Das ist richtig. Unsere Situation hat sich ja nicht verändert. Wir haben nach wie vor ein Defizit in Höhe von rund 90 Millionen Euro. Die im Haushalt eingeplanten Zuweisungen von Geldern aus Düsseldorf sind so zunächst einmal weiterhin gewährleistet. Dies sehen entsprechende Regelungen zum Beispiel im Gemeindefinanzierungsgesetz so vor. . .

. . . das heißt, Schlüsselzuweisungen und andere Zuwendungen werden ohne verabschiedeten Landeshaushalt nach Gelsenkirchen fließen?

Lunemann: So ist es. Für diesen Fall werden die Mittel auf der Basis aktueller Modellrechnungen nach den Regeln des GFG, also dem Gemeindefinanzierungsgesetz, gezahlt. Hiervon betroffen sind insbesondere die Schlüsselzuweisungen sowie die Pauschalen für Bildung und Investitionen.

Da gibt es keinen Haken?

Lunemann: Nur wenn eine neue Landesregierung gewählt wird, die die jetzt geregelten Zuweisungen im GfG verändern möchte, können sich im Nachgang neue Berechnungen ergeben.

Was bedeutet das konkret?

Lunemann: Das bedeutet, dass die Zahlungen jetzt wie geplant fließen, aber dann vielleicht angepasst werden müssen.

Was ist mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen Stufe 2? Der Rat will die Teilnahme am Verfahren ebenfalls am Donnerstag beschließen. Geht das noch?

Lunemann: Auch hier sehen wir aktuell keine Probleme. Es gibt einen verabschiedeten Gesetzestext, der rückwirkend seit 1. Dezember 2011 gültig ist. Die Städte, die in der Stufe 1 sind, haben ja auch schon Gelder erhalten. Für die Stufe 2 sind zunächst 65 Millionen in den Landeshaushalt 2012 eingestellt, die aber erst nach Bewerbungs- und Auswahlverfahren im zweiten Halbjahr 2012 zur Auszahlung kommen. Da würden wir nach wie vor gerne dabei sein.