Zu Haft auf Bewährung, Geldstrafe und Berufsverbot ist der Gelsenkirchener Metzger St. im Hammelfleisch-Prozess verurteilt worden.

Er sei nicht die „Mutter Theresa aus Gelsenkirchen”, stellte der Vorsitzende des erweiterten Schöffengerichts in seiner Urteilsverkündung mit Blick auf den ehemaligen Vorzeigemetzger Dirk St. fest. Wegen gewerbsmäßigen Betruges und Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz wurde der 61-Jährige gestern zu einem Jahr Haft auf Bewährung, 5000 Euro Geldbuße und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt.

Zuvor hatte die Verteidigung nach heftigen Vorwürfen in Richtung Staatsanwaltschaft den Geschäftsmann als unschuldiges Opfer mit hohem sozialem Engagement dargestellt, dessen Existenz durch das rüde Verhalten der Behörden vernichtet worden sei. Freispruch hatte Anwalt Heescher gefordert. Die von der Anklage angeführten finanziellen Gründe für die Taten wies er zurück, die habe es nie gegeben. Alle Steuern und Löhne seien regelmäßig gezahlt worden.

Richter Steinbrinck stellte dies in der Urteilsbegründung richtig: Der Metzgerbetrieb stand danach immerhin mit einer Nachforderung von einer Million Euro beim Fiskus in der Kreide, als die Geschäfte mit dem fragwürdigen Zwischenhändler Uwe D. aufgenommen wurden.

Richter: „Goldknappen

für Gammelpute”

Das Gericht hatte keine Zweifel, dass das uralte, tiefgekühlte, gefrierbrandige und verdorbene Putenrestefleisch, das gut 60 000 Grillwürstchen verlängerte, nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet war. Und dies sei St. bekannt gewesen. Ebenso zweifelsfrei sei die weiter verarbeitete Currywurst (60 Tonnen) ungenießbar und nicht für den Verzehr geeignet gewesen, die St. dennoch in diversen Wurstsorten verarbeitet hatte. Das Gleiche gilt für die sichergestellte tiefgekühlte Leberwurst, die er von einem Lieferanten als Versicherungsschaden günstig aufgekauft hatte.

Als Verbraucher gehe man zum Metzger, weil man ihm vertraue, damit werde auch Werbung gemacht. Diese Verbraucher seien getäuscht und betrogen worden. Die zum früheren Prozess beim Landgericht Essen gegen den Fleischlieferanten Uwe D. widersprüchlichen Feststellungen der Gutachter „bedenklich”. Sie hätten festgehaltenen Fakten widersprochen. Mit Blick auf Dirk St. und dessen früherem Engagement auf Schalke meinte Steinbrinck: „Goldknappen für Gammelpute!” sei seine Devise gewesen.