Gelsenkirchen.

Am 1. Januar 2012 wird die Umweltzone Ruhrgebiet eingerichtet. Fahrzeuge, die nicht mit einer roten, gelben oder grünen Feinstaubplakette gekennzeichnet sind, dürfen die Umweltzone nicht mehr befahren und auch nicht dort parken. Darauf weist die Stadt jetzt noch einmal hin.

Ab dem 1. Januar 2013 gilt dieses Fahrverbot auch für Fahrzeuge mit roter Umweltplakette und ab dem 1. Juli 2014 zusätzlich für Fahrzeuge mit gelber Plakette. Die Umweltzone in Gelsenkirchen wird durch folgende Straßen begrenzt: im Norden durch Nordring, Polsumer Straße und Marler Straße, im Osten, Süden und Westen sind es die Stadtgrenzen von Herten und Herne, die Stadtgrenze von Bochum, die Stadtgrenzen von Gladbeck und Essen.

Bewohner und Gewerbetreibende in den Gebieten der Umweltzone Gelsenkirchen können laut Verwaltung Ausnahmegenehmigungen unter erleichterten Bedingungen für ein halbes Jahr erhalten. In den Bewohnerparkzonen in Buer wird statt einer Bewohner-Ausnahmegenehmigung bis zum 30. Juni 2012 auch ein hinter der Windschutzscheibe ausgelegter Bewohnerparkausweis akzeptiert. Bei Privatpersonen und Gewerbetreibenden, deren Wohn- bzw. Geschäftssitz schon in einer Umweltzone lag und die einen besonderen Grund haben, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

Das Kraftfahrzeug wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen.

Eine Nachrüstung des Fahrzeugs ist technisch nicht möglich.

Dem Halter des Kraftfahrzeugs steht für den beantragten Fahrtzweck kein anderes Fahrzeug zur Verfügung.

Eine Ersatzbeschaffung ist wirtschaftlich nicht zumutbar.

Wohnmobilbesitzer mit Hauptwohnsitz in der Umweltzone können auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für die Strecke vom Wohnsitz bis zur nächsten Autobahnauffahrt zu erhalten.

Information: www.gelsenkirchen.de und 169 4824.