Gelsenkirchen.

Die Berichterstattung über den Stärkungspakt geht in die nächste Runde.

Auf das WAZ-Gespräch mit NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) reagiert nun die Stadt. Oberbürgermeister Frank Baranowski (SPD) und Stadtkämmerer Dr. Georg Lunemann (CDU) benennen in ihrer Auswertung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen, mit dem die Landesregierung finanziell notleidenden Kommunen helfen will, drei Kernbotschaften:

1. Es ist gut und richtig, dass die Landesregierung das Problem erkannt hat und helfen will.

2. Es braucht klare Regeln für die zweite Stufe.

3. Eine Ausstiegsklausel ist notwendig.

In der ersten Stufe des Stärkungspaktes erhalten besonders notleidende Kommunen 350 Millionen Euro vom Land, die noch in diesem Jahr fließen sollen. Allerdings werden zunächst nur 34 Kommunen bedient. Für die weiteren 138 Kommunen, darunter auch Gelsenkirchen, die 2010 bereits im Nothaushalt waren, sollen dann in einer zweiten Stufe Mittel bereit gestellt werden. Hier machen sowohl Oberbürgermeister als auch Stadtkämmerer jedoch die erste Schwäche aus.

„Danach sieht es so aus, als sollten vor allem die Kommunen selbst die Finanzierung stemmen“, erklärt Kämmerer Dr. Georg Lunemann. Eine ursprünglich angedachte Solidaritätsregelung, wonach wirtschaftlich besser dastehende Kommunen eine Lücke von 195 Millionen Euro schließen sollten, finde sich nicht mehr im Gesetzesentwurf.

Keine Regeln in Sicht, aber die Zeit drängt

Da Gelsenkirchen nicht in die Stufe 1 des Stärkungspaktes komme, werde gemeinsam mit der Politik zu prüfen sein, ob eine Teilnahme in Stufe 2 möglich und hilfreich sei. „Sollte es aber bei der jetzigen Regelung bleiben, dann finanziert Gelsenkirchen – so die Stadt am Stärkungspakt nicht teilnimmt – die Stufe 2 in 2012 mit 1,3 Millionen Euro, in 2013 mit 2,3 und ab 2014 vermutlich mit 6 Millionen Euro“, errechnet Lunemann.

„Dies kann und darf nicht Realität werden!“, erklären Oberbürgermeister und Stadtkämmerer gemeinsam. Und legen entsprechend nach: „Es muss dafür gesorgt werden, dass die Städte, die über Jahre hinweg einen harten Konsolidierungskurs gefahren und sich zur Haushaltssanierung von Vermögen getrennt haben, nun nicht Mittel für andere Städte, die hier teilweise noch Potenzial haben, aufbringen müssen.“ Für das Gesetz müsse eine Revisionsklausel eingefügt werden, mit der jährlich geprüft werden könne, wie sich die Finanzierungsgrundlagen entwickeln, sagen beide.

Aus Sicht der Stadt spielt auch der Faktor Zeit eine Rolle: Bereits im Frühjahr, zum 31. März 2012, müssen die Verantwortlichen die Weichen für eine Teilnahme an der 2. Stufe stellen. „Wenn bis dahin aber gar nicht klar ist, auf welchen Füßen die Finanzierung steht, dann ist das ein reines Glücksspiel. Denn niemand kann voraussagen, ob dann der Stärkungspakt Gelsenkirchen am Ende hilft“, erklärt Baranowski. „Deswegen fordern wir klare Regeln vor Antragsschluss“, so Lunemann.

Außerdem fordert der Oberbürgermeister: „Wir brauchen eine Ausstiegsklausel für den Fall, dass sich die Geschäftsgrundlage ändert. Zum Beispiel wenn die Finanzierung ausschließlich von den Kommunen geleistet werden soll. Denn dann helfen die armen Kommunen den noch ärmeren und die reichen bleiben ungeschoren.“