Gelsenkirchen.
Ende des Jahres 2014 laufen die Konzessionsverträge für die Verteilnetze Strom und Gas in Gelsenkirchen aus. Die Diskussion, wie es anschließend weitergehen könnte, beschäftigt seit geraumer Zeit Politik und Verwaltung sowie angesichts der Brisanz des Themas einen zu absoluter Verschwiegenheit verpflichteten Lenkungsausschuss.
Hin und wieder müssenWeichen gestellt werden
Hin und wieder aber müssen öffentlich Weichen gestellt werden. Etwa am Donnerstag in der Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschusses (HFBP). Auf der Tagesordnung stand ein Beschluss über Zuschlagskriterien und deren Gewichtung für den Abschluss neuer Konzessionsverträge. Dabei stellte sich heraus, dass eben nicht alle Stadtverordneten über den aktuellen Stand der Dinge informiert sind. Marion Strohmeier etwa stellte für die BBG fest, nicht an der Abstimmung teilnehmen zu wollen, weil man sich in der Fraktion erst einmal von Experten informieren lassen müsse, um sich eine Meinung bilden zu können.
Im November jedenfalls hatte die Stadt Gelsenkirchen das Auslaufen der Konzessionsverträge im entsprechenden Bundesanzeiger und wenig später im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht. Energieversorger wurden so aufgefordert, ihr Interesse zu bekunden, was innerhalb einer Frist drei Unternehmen taten. Nach Informationen der WAZ handelt es sich dabei:
– um die Stadttochter GEW, die auch Eigentümerin des Netzes ist und sich so alle Optionen im Verfahren erhalten will;
– um die Gelsenwasser AG, die bekanntlich ihre Geschäftsbereiche Strom und Gas ausbauen möchte;
– um die Emscher Lippe Energie GmbH (RWE), die massiv an einer Fortführung der Zusammenarbeit über 2014 hinaus interessiert sein dürfte und derzeit dem Vernehmen nach 12,4 Millionen Euro pro Jahr an die GEW für die Nutzung des Wegenetzes Strom und Gas bezahlt.
Die im Lenkungsausschuss erarbeiteten und im HFBP nun beschlossenen maßgeblichen Zuschlagskriterien sind einerseits eine „wirtschaftlich optimale Leistungserbringung“ sowie andererseits die „Sicherung und Wahrung des Einflusses der Stadt Gelsenkirchen auf die Aufgabenerfüllung“. Beide Faktoren werden allerdings unterschiedlich gewichtet. In einem 100-Punkte-System gibt es für die optimale Leistungserbringung bis zu 70 und für die Einflusswahrung der Stadt bis zu 30 Punkte.
Geklärt wurde in einer Diskussion, dass es sich bei diesem Verfahren lediglich um eine Vorstufe für das weitere handelt, also keinem Bewerber zum jetzigen Zeitpunkt Chancen irgendwelcher Art genommen werden. Der muntere wie komplizierte Dialog zwischen Experten, Oberbürgermeister Frank Baranowski („Sie müssen bei ihren Antworten genau überlegen, was öffentlich und was nicht öffentlich ist“) und Politik beförderte im Ergebnis ans Licht, dass nur über den Beschluss der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ein „transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren“ durchgeführt werden kann.