Für viele Steuerzahler dürfte der untreue Finanzamtsbeamte aus Gelsenkirchen ein wahrer Freund sein, hat er doch dafür gesorgt, dass einige vom Fiskus einen warmen Regen abbekamen. Aber was der Familienvater da tat, war illegal: Er hat seinen Dienstherren hintergangen und dafür dann kassiert.
Der 44-jährige ehemaliger Mitarbeiter des Finanzamts hat jetzt sein erstinstanzlich abgelegtes Geständnis in seinem Berufungsverfahren vor der 9. Strafkammer des Landgerichts Essen widerrufen. Er gab zwar grundsätzlich zu, für Bekannte deren Einkommenssteuererklärungen manipuliert und selbst genehmigt zu haben, damit die mehr Geld herausbekommen, aber die Initiative dazu, sei wohl eher von den anderen ausgegangen.
Eingeschränkt hat der Familienvater auch seine angeblichen Zahlungsaufforderungen an die solchermaßen mit warmem Geldregen Gesegneten, durch die er sich zwischen 200 und 1000 Euro als Nebenverdienst verschaffte.
Zwingende Gründe für die Berufungskammer nun alle Zeugen umfassend zu hören und zu befragen. Das Geständnis habe er nur auf Anraten seines damaligen Anwalts aus prozesstaktischen Gründen abgelegt, so die Erklärung des untreuen Finanzbeamten weiter.
Der 44-Jährige war vom Schöffengericht im März wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Ferne wurde gegen ihn für die Dauer von drei Jahren ein Berufsverbot verhängt und ihm wurden für diese Zeit auch die sogenannten bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt.
Der Finanzbeamte war bei der Innenrevision aufgefallen, weil über seinen Schreibtisch überdurchschnittlich viele Steuer-Rückzahlungen gelaufen waren. Heraus kam dann, dass er für Freunde und Nachbarn deren Einkommenssteuererklärungen so manipulierte und mit falschen Angaben versah, dass die Betroffenen immer wieder zu Unrecht reichlich Steuern zurückbezahlt bekamen. Dafür kassierte er dann selbst auch gleich mit.
Der Prozess geht am 17. November mit den Zeugen weiter.