Gelsenkirchen. Nächsten Monat ist es soweit: Das Sozialticket ist ab Dienstag, 1. November zunächst bis Ende 2012 verfügbar. Zum Preis von monatlich 29,90 Euro können Berechtigte eine persönliche Fahrkarte erwerben, die im Stadtgebiet ganztägig gültig ist.
Wer das Sozialticket haben möchte, braucht eine Berechtigungskarte. Diese kann bereits ab Montag, 17. Oktober, angefordert werden.
Eine solche Berechtigungskarte können Empfänger mit folgenden Leistungen erhalten: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz, wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene und Wohngeld.
Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch erhalten die Karten durch das Jobcenter. Sie können die Karten unter 164800 anfordern oder in den Eingangszonen des IAG abholen. Empfänger von Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die Berechtigungskarten durch das Referat Soziales. Sie können diese bei ihren Betreuungsstellen anfordern oder persönlich dort abholen.