Gelsenkirchen. Eltern dürfen ihre Kinder nur ausnahmsweise „aus wichtigem Grund“ vorzeitig um 15 Uhr aus der Offenen Ganztagsschule (OGS) abholen, die sonst bis 16 Uhr dauert.
Dieser Passus ist Bestandteil der neuen „Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern (...) des Ganztagsbetriebs in der Primarstufe und der Sekundarstufe I“, die der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie jetzt einstimmig beschlossen hat.
Die Verwaltung begründet diese Vorgabe damit, dass die OGS eine „schulische Veranstaltung mit einer entsprechenden Kontinuität und Verbindlichkeit“ sei. In einer festen Tagesstruktur mit festen Bezugspersonen und Wohlfühlräumen müsse die Abfolge von Lernzeiten mit Hausaufgaben, Mittagessen, außerschulischen Programm-Angeboten und Freispielphasen als „neue, wertvolle Bildungserfahrungen“ genau geregelt sein, heißt es in der Vorlage.
Die Ausnahmen in Sachen Abholzeiten, so betont die Verwaltung, seien ein „guter Ausgleich zwischen pädagogischen Grundsätzen und familiären Besonderheiten“. CDU-Stadtverordneter Markus Karl ließ es sich jedoch nicht nehmen, die Möglichkeit derartiger Ausnahmen in der Rahmenvereinbarung noch einmal zu betonen. Damit nahm er Bezug auf den Protest von Eltern vor rund einem halben Jahr, die gegenüber der WAZ die verbindlichen Abholzeiten als zu starr und „willkürlich“ kritisiert hatten, weil diese zu wenig Raum ließen für individuelle Betreuung und Freizeitaktivitäten.
Das letzte Wort über die Rahmenvereinbarung, die eine ähnliche über die Zusammenarbeit an der OGS in der Primarstufe aus dem Jahr 2005 ersetzt, hat am 20. Oktober, der Rat.