Gelsenkirchen. Ihr Auftritt am 7. und 8. Dezember 2010 in einer Teestube an der Liboriusstraße hatte den Charakter eines Rollkommandos. Weil der 48jährige U. Geld bei seinem Schuldner eintreiben wollte, hatte er als handfestes Argument für seine Ansprüche gleich fünf Kumpel dabei.
Mit Fausthieben, einem Messer, einem zerbrochenen Glas und einem angespitzten Schraubenzieher wollte das Team seinen Anspruch untermauern. Mit vier Einsatzwagen war die Polizei damals ausgerückt. Jetzt gab es das Nachspiel vor dem Gelsenkirchener Amtsgericht. Die sechs Geldeintreiber mussten sich wegen versuchter Nötigung, Körperverletzung und räuberischer Erpressung verantworten.
Für zwei Mitglieder des unerwünschten Besuchskomitees wird es eine Neuauflage mit möglicher Zwangsvorführung geben. Die Beiden zogen es vor, gar nicht erst zu erscheinen. Der Vorsitzende Richter Dr. Andreas Rediger erläuterte den vier Verbliebenen mit klaren Worten die Spielregeln. Bei Geständnissen könnten sie mit Rabatt rechnen. Blieben sie bei ihrer Schilderung, die sich dann als falsch herausstellen sollte, gäbe es die „volle Kanne“.
Nun, die vier blieben bei ihrer Darstellung. Der Hauptangeklagte U. räumt zwar ein, ein Messer in der Tasche gehabt, nicht aber damit gedroht zu haben. Das Messer habe er immer dabei. Beim ersten Besuch am 7. Dezember habe ihn der ebenfalls 48-jährige Pächter der Teestube auf den nächsten Tag vertröstet, dann würde er sein Geld vom Automatenaufsteller erhalten.
U. hatte dem Pächter zuvor für 3000 Euro eine Teestube in Bismarck verkauft. Die hatte der Wirt aber schnell wieder aufgegeben, weil in dem Laden offensichtlich vorher mit Drogen gehandelt worden war und täglich die Polizei zu Gast war. So siedelte der genervte Pächter um zur Liboriusstraße. Nur 200 Euro hatte er bis dahin von seiner Schuld beglichen. U. schien den Großteil der Forderung abgeschrieben zu haben. Aber wenigstens 1100 Euro wollte er sehen. Schließlich erhöhte er seine Ansprüche auf 1500 Euro.
Beim „Tag des Eintreibens“ sehen sich die drei Mitangeklagten nur als Besucher. Turbulent ging’s in der Teestube zu. Einer fragte sich vor Gericht, warum er überhaupt hier sei, schließlich habe er sich nur das Champions-League-Spiel der Bayern im Fernsehen angesehen. Der andere ging seiner Spielleidenschaft am Automaten nach, der Dritte sei von der Polizei kontrolliert worden, als er gerade die Teestube betreten wollte.
Der Pächter hat den Abend anders in Erinnerung: „Die haben mich am Arm gepackt, U. schlug mir auf die Nase, der Mitangeklagte A. fuchtelte mit dem Messer vor Bauch und Kehle herum, ein anderer hielt mir ein abgebrochenes Glas vors Gesicht.“ Im Krankenhaus stellten Ärzte auch eine Schädelprellung fest. Zeugen bestätigen die Verletzung des Wirtes wie auch das Chaos in der Teestube.
„Eine Strafmilderung haben sie verschenkt“, meinte der Vorsitzende bei seinem Urteilsspruch zu den Angeklagten. „Diese Form der Geldeintreibung nehmen wir nicht hin.“ Der Hauptbeschuldigte erhielt 1 Jahr, 8 Monate wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung, A. 1 Jahr, die zwei Mitläufer, die Druck durch ihre Präsenz aufgebaut hätten, 6 Monate. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.