Gelsenkirchen. Die CDU will das Genehmigungsverfahren für Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung in Gelsenkirchen vereinfachen. Gemeint sind insbesondere Maßnahmen zur Fassadendämmung.
Bislang müssen Immobilien-Eigentümer, deren Grundstücksgrenze am städtischen Bürgersteig liegt, einen Antrag bei der Verwaltung stellen, um eine Genehmigung zur Überbauung der Grundstücksgrenze zu erhalten, wenn sie ihre Fassade neu dämmen wollen.
Dazu sagt Gabriele Hollmann-Bielefeld, Sprecherin der CDU-Fraktion im Bauausschuss: „Hauseigentümer benötigen einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster für 25 Euro. In einem fünfseitigen Gestattungsvertrag erteilt die Verwaltung dann die Erlaubnis zur Überbauung und erhebt eine Nutzungsentschädigung, deren Höhe sich nach der Tiefe der Überbauung, also der Stärke der Dämmung, Breite und Höhe des Gebäudes bemisst.“
Viel zu kompliziert, meint die CDU. Sie will mit einer Initiative zur Bauausschusssitzung am Donnerstag, 22. September, diesen Wirrwarr beenden. „Wir sind der Auffassung, dass derartige Fälle im Wege einer Allgemeinverfügung geregelt werden können und es auch sollten. Schließlich kann die Verwaltung im Ergebnis regelmäßig nur dazu kommen, die Energiesparmaßnahme zu genehmigen, wenn die Überbauung nach dem Stand der Technik ausgeführt wird. Hierfür mag dann eine einheitliche Verwaltungsgebühr anfallen, mehr aber auch nicht.“