Gelsenkirchen/Essen.
Es gab immer wieder Streit zwischen dem kampfsporterfahrenen 34-Jährigen und seiner zierlichen Partnerin (31). Oberstaatsanwältin Gabriele Matthiesen nennt die Beziehung des inzwischen getrennten Paares aus Gelsenkirchen „extrem Problem beladen“.
Vor dem Essener Landgericht trafen sich die Beiden, weil sie ihn in der Nacht des 5. November 2009 in seiner Wohnung an der Osterfeldstraße mit einem Messer angegriffen und an der Hand schwer verletzt hatte. Versuchter Totschlag war angeklagt. Doch das ließ sich nicht nachweisen und so verurteilte das Schwurgericht die 31-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.
Vorsichtig tupfte sich die Angeklagte die Tränen aus den Augen. Bis zuletzt hatte sie die Tat bestritten und beteuert, den Ex-Freund an jenem Tag überhaupt nicht getroffen zu haben. Sie ließ anklingen, er habe sich die Verletzung womöglich selber zugefügt, um ihr mit der Anzeige zu schaden. Sogar ein „Komplott“ vermutete sie.
Doch damit kam sie im Prozess nicht durch, zu viel sprach dagegen. Auch wenn das Opfer , so der Schwurgerichtsvorsitzende Andreas Labentz, „übertreibt und dramatisiert“, sei die Kammer überzeugt, dass die Angeklagte ihm tatsächlich die Stichverletzungen zugefügt und er die Anschuldigungen nicht erfunden habe. „Als Lügengeschichte ist das viel zu kompliziert aufgebaut“, erklärt Labentz.
Unter anderem bestätigten Zeugen glaubwürdig Darstellungen des Opfers. „Gelogene Aussagen sind hölzern“, wusste der Richter. Allerdings, zwei gezielte Stiche Richtung Hals, von denen der 34-jährige mit ausladenden Gesten berichtet hatte, konnte die Kammer konkret nicht feststellen. Unklar blieb im Prozess auch, welchen Hintergrund es für die Auseinandersetzung gab.
Das Fazit der Kammer am Ende der Urteilsbegründung: „Er erzählt eine wahre Geschichte“, so Labentz. Das führe zu dem Schluss, sie erzähle in diesem Fall keine wahre Geschichte. Das Paar streitet weiter, mit umgekehrten Vorzeichen. Sie wirft ihm vor, er habe ihr den Kiefer gebrochen.