Gelsenkirchen. . Die Stadt Gelsenkirchen setzt jetzt Hundesteuerfahnder auf die Spur von Steuersündern. Denn bei einer geschätzten Dunkelziffer bis zu 20 Prozent nicht angemeldeter Vierbeiner gehen erhebliche Einnahmen verloren.

Ob Frauchen oder Herrchen: Wer in Gelsenkirchen seinen Hund nicht ordnungsgemäß angemeldet hat und keine Hundesteuer zahlt, muss mit Unannehmlichkeiten rechnen. Die Stadt setzt jetzt Hundesteuerfahnder auf die Spur der Steuersünder. In Gelsenkirchen sind etwa 11.200 Hunde angemeldet.

Bei einem derzeitigen Steuersatz von 117 Euro für den ersten Hund und einer Steigerung bei der Mehrfachhundehaltung auf 135 Euro bzw. 153 Euro pro Jahr macht dies ein jährliches Steueraufkommen von rund 1,2 Mio. Euro aus. Bei einer geschätzten Dunkelziffer bis zu 20 Prozent gehen der Stadt Gelsenkirchen erhebliche Einnahmen verloren.

Die kommunale Hundesteuersatzung schreibt eine generelle Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung eines Hundes vor. Das gilt auch für zugelaufene Tiere, wenn sie im Besitz des Finders bleiben. Die tatsächliche oder vorgetäuschte Unkenntnis entbindet nicht von einer Nachversteuerung ab dem Anschaffungsdatum.

Steuermarke ist Pflicht

Eventuell könne es sogar zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen, durch das zusätzliche Kosten entstehen würden, heißt es aus der Pressestelle. Hundehalter sollten zudem wissen, dass ihre Vierbeiner außerhalb von Wohnung oder Grundstück die sichtbar befestigte und gültige Steuermarke tragen müssen.

Die Marke ist auf Verlangen vorzulegen. Bei einer Anmeldung wird über die Möglichkeit einer Steuerbefreiung etwa für Bezieher von Arbeitslosengeld 2 / Grundsicherung oder einkommensmäßig gleichstehenden Personen informiert.

Für Details oder Fragen stehen Hundehaltern die Mitarbeiter/innen unter 169-2263, 169-2128 und 169-2938 zur Verfügung. Hundebesitzer können zum Dienstzimmer 507 in der Bochumer Straße 4 kommen. Per E-Mail ist das Referat Stadtkämmerei und Finanzen unter der Adresse stadtkaemmerei.bos4@gelsenkirchen.de erreichbar. Anmeldungen werden formlos auch in den Bürgercentern entgegen genommen.