Für drei Jahre und neun Monate muss ein Gelsenkirchener ins Gefängnis. So urteilte gestern das Essener Landgericht. Der 23-Jährige war am 23. April 2010 in einer Bottroper Wohnung auf einen Mann losgegangen, hatte ihm seine Faust ins Auge geschlagen und ihn mit einem Messer bedroht, um an dessen mit Marihuana gefüllte Kassette zu kommen (die WAZ berichtete).

Die II. Kammer verurteilte den Angeklagten wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und Körperverletzung. „Besonders schwer“, so erklärte Richter Dr. Assenmacher, weil bei der Tat ein Messer als Drohmittel eingesetzt worden sei. Der Mitangeklagte aus Bottrop (22), der dem 23-Jährigen in jener Nacht sein Messer ausgeliehen hatte, bekam wegen Beihilfe eine eineinhalbjährige Haftstrafe.

Probleme mit Regeln hat der Gelsenkirchener Zeit seines Lebens. „Die hab ich immer nicht eingehalten“, gestand er. Schon als Kind habe er Drogen genommen, später sei Alkohol dazu gekommen. Sein Vater sei an einer Überdosis Heroin gestorben, berichtete der Angeklagte. Pflegefamilien, Auslandsaufenthalte, konnten allerdings nichts bewirken. Dreimal musste der Gelsenkirchener in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie. Schwer alkoholisiert war er nachgewiesener Maßen auch bei der Tat in Bottrop.

Alkoholgenuss
milderte das Urteil

Er hatte Erinnerungslücken, war aber weitgehend geständig, was die Kammer für ihn wertete. Auch sein Alkoholgenuss milderte das Urteil. Eine Flasche Whisky, dazu Wodka will er in der Nacht getrunken haben. Das ergab einen Höchstwert von 3,1 Promille. Von Alkoholmissbrauch sprach der Sachverständige, Dr. Sven Kutscher, aber nicht von Abhängigkeit.

Deshalb sieht das Gericht auch von einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ab. Darüber hatte man vorher nachgedacht.