Gelsenkirchen..

Die Polizei in Gelsenkirchen hat am Dienstagabend drei Autofahrer aus dem verkehr gezogen, die unter Drogeneinfluss standen. Außerdem erkannte eine Streife einen alten Bekannten, der trotz eingezogenen Führerscheins Auto gefahren ist.

Gleich mehrfach ins Schwarze getroffen haben Beamte der Gelsenkirchener Polizei bei Kontrollen am Dienstagabend. Um 21.10 Uhr hielt eine Streife auf der Ruhrstraße im Ortsteil Schalke einen 30-Jährigen an. Wie die Polizei schildert, zeigte sich der Autofahrer den Beamten gegenüber sehr redselig und distanzlos. Vor zwei Tagen wollte er zuletzt Marihuana geraucht haben. Ein Drogen-Test verlief positiv. Im weiteren Gespräch erzählte der 30-Jährige den Polizisten, dass er normalerweise 24 Stunden vor Fahrtantritt kein Marihuana mehr raucht. Dies lässt natürlich auf regelmäßigen Konsum schließen. Die Beamten schrieben einen Bericht ans Straßenverkehrsamt.

Solch ein Bericht wird auch gegen einen 29-Jährigen gefertigt. Er war einer Streifenwagenbesatzung kurz nach 23 Uhr auf der Bergmannstraße in Ückendorf aufgefallen und bei der Kontrolle sichtlich nervös. Auch bei ihm verlief ein Drogentest, diesmal auf Amphetamine, positiv. Auf der Wache entnahm ein Arzt ihm eine Blutprobe. Der Kommentar des 29-Jährigen: „Ach man, sie wissen doch, wie das auf einem Geburtstag so ist. Ich sage nicht, was ich genommen habe. Das werden sie ja sehen.“

Weil ein 35 Jahre alter Autofahrer seinen Gurt nicht angelegt hatte, hielt eine andere Streife ihn um 22.45 Uhr auf der Hans-Böckler-Allee in der Feldmark an. Er fiel außerdem durch sein unruhiges Verhalten sowie außergewöhnliche Redseligkeit auf. Auch hier verlief der Drogentest auf Cannabis positiv. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe.

In seinem Fahrzeug auf der Rotthauser Straße fahrend, erkannten Polizisten um 22.40 Uhr einen 26-Jährigen. Ihnen war bekannt, dass er aufgrund einer Unfallflucht und Trunkenheit im Verkehr (2,4 Promille Blutalkoholwert wurden damals gemessen) seit einiger Zeit keine Fahrerlaubnis mehr besitzt. Dies gab er bei der anschließenden Kontrolle auch zu. Ein weiteres Verfahren wird folgen.