Gelsenkirchen .
Rund 80 Klagen liegen derzeit den verschiedenen Kammern im Arbeitsgericht von Mitarbeitern von ThyssenKrupp Electrical Steel vor, in denen es um überraschend gekürzte Löhne und Gehälter geht.
Eine Sitzung des Aufsichtsrats hatte jüngst im Unternehmen für Unsicherheit gesorgt, denn darin ging es unter anderem um eine mögliche Zusammenlegung der Bochumer und Gelsenkirchener Werke. Vier Jahre zuvor hatte der Aufsichtsrat noch die Bedeutung der Eigenständigkeit beider Werke hervorgehoben - die Kehrtwendung sorgte für viele, offene Fragen, wie seitens der IG Metall zu erfahren war.
Das war an diesem Tag dann auch der Grund, warum sich besorgte Mitarbeiter an den Betriebsrat wandten, um Klarheit zu bekommen, schließlich ging es ja um ihre Arbeitsplätze. Auch forderten die Mitarbeiter eine Stellungnahme des Aufsichtsrats, der an diesem Tag hier tagte.
Um die 120 Mitarbeiter hatten sich damals auf den Weg zum Betriebsrat gemacht - Grund für das Unternehmen, diesen Männern und Frauen dafür den Lohn zu kürzen, denn sie hatten sich vom Arbeitsplatz entfernt.
Eine Kürzung überwiegend im einstelligen Bereich, denn das Ganze habe nur maximal 20 Minuten bis eine halbe Stunde gedauert, erklärte die IG Metall dazu, die die meisten der Betroffenen vor dem Arbeitsgericht vertritt. Noch in diesem Jahr soll es hier zum ersten Gütetermin kommen. Dabei geht es um die Frage, ob Lohnkürzungen hingenommen werden müssen, wenn sich Mitarbeiter aktuell bedingt, kurzzeitig hilfesuchend an den Betriebsrat wenden.