Oberbürgermeister Frank Baranowski begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Münster, in dessen letzter Konsequenz, Gelsenkirchen für die aufgegebene Betreuung der unter Dreijährigen in Kindertagesstätten mit mehr Landesmitteln wird rechnen können. Er rechnet mit einer finanziellen Verbesserung im „siebenstelligen“ Bereich. „Der Verfassungsgerichtshof hat heute am Beispiel der Kinderbetreuung bestätigt, dass das Land nur dann Aufgaben den Städten übertragen darf, wenn auch die Kosten übernommen werden.“
Die ehemalige Landesregierung hatte bis 2013 einen Rechtsanspruch auf einen U3-Platz von mindestens 35 Prozent vorgeschrieben. Gelsenkirchen hat sein geplantes Ausbauziel von 20 Prozent für 2010 in etwa erreicht - es fehlen aber mindestens noch 500 Plätze. Die Betriebskosten für einen U3-Platz liegen bei etwa 10 000 Euro, von denen das Land rund 3 000 Euro trägt. Es gibt aktuell 1116 U3-Plätze in städtischen Einrichtungen, die Mehrkosten zum „normalen“ Kindergartenplatz liegen bei 3,2 Mio. Euro, von denen das Land bislang 1,2 Mio. übernommen hatte.
140 weitere Plätze für unter Dreijährige will der evangelische Kirchenkreis bis 2013 in seinen 20 Gelsenkirchener Einrichtungen schaffen. Synodalassessor Dieter Heisig begrüßte vor diesem Hintergrund das deutliche Urteil der Münsteraner Richter.
Mehr Planungssicherheit
„Das gibt uns ein Stück Planungssicherheit. Unsere Kindergärten müssen viel umbauen und anschaffen, häufig auch anbauen, damit die ganz Kleinen angemessen untergebracht sind,“ erklärte Christiane Wegers, Geschäftsführerin der Evangelischen Kindergartengemeinschaft. In manchen Einrichtungen reichen die 20 000 Euro pro Platz, die dafür genehmigt werden, in anderen liegen die Investitionskosten deutlich höher.“ Der Evangelische Kirchenkreis geht davon aus, dass auch die 10-Prozent-Eigenanteil der Träger an den Mehrkosten für die U3-Plätze vom Tisch sind.
„Zweitausend Euro für die Einrichtung jedes U 3-Platzes können wir nicht aufbringen, zumal damit ja noch gar nicht die Personalkosten im Blick sind, die wir mit 12 Prozent aus Kirchensteuern finanzieren,“ betont Heisig.
Als „Mumpitz“ bezeichnet Ralf Lehmann, SPD-Stadtverordneter und Vorsitzender des Kinder-, Jugend- und Familienausschusses die von der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung vorgesehene Finanzierung des Kinderförderungsgesetzes. „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen!“.
Immerhin gehe es um einen jährlichen Millionenbetrag für die Stadt für den Ausbau der U3-Betreuung. Es werde nun darauf ankommen, „im Dialog ein gerechtes Finanzierungsmodell zu entwickeln.“ Mit einer soliden Finanzierung könne der Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen noch zügiger weiter gehen.