Gelsenkirchen.

Vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung wurde am Mittwoch ein psychisch kranker Gelsenkirchener freigesprochen.

Splitternackt stand der 35-Jährige nachts auf dem Flur und ging auf die 24-jährige Mitarbeiterin der Männerwohngruppe eines Gelsenkirchener Heims zu. Sie hatte große Angst, als er seine Hände auf ihre Schultern legte. „Ich wollte mit ihr Liebe machen“, berichtet er später einem Polizeibeamten. Dazu kam es nicht: Er ließ die junge Frau in der Nacht des 28. April 2009 flüchten.

Am Mittwoch stand der psychisch Kranke vor der XVI. Strafkammer des Essener Landgerichts, das ihn vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung frei sprach. Der Gelsenkirchener sei vom Versuch der Vergewaltigung zurückgetreten, erklärte Richter Martin Hahnemann das Urteil. Obwohl er die Gelegenheit gehabt hätte, sie auf dem Flur weiter zu verfolgen, und sie zu hindern das Büro aufzuschließen. „Ich wollte duschen“, erklärt der Angeklagte im Prozess die Situation. Von sexuellen Absichten will er nichts wissen. Vielmehr habe er, schon entkleidet gemerkt, das Duschgel fehlt. Das habe er holen wollen.

Duschen waren schon geschlossen

„Die Geschichte kann so nicht stimmen“, hält Hahnemann ihm vor. Endgültig bestätigt wird das durch die Aussage der 24-Jährigen. Die Duschen sind nämlich um diese Zeit, es war kurz vor 23 Uhr, längst geschlossen. „Er hat versucht mich an den Schultern festzuhalten“, berichtet sie. Sie habe sich aber befreien können. An jenem Abend sei er zuvor öfter an ihre geöffnete Bürotür gekommen. Er habe ihr Komplimente gemacht, ihr gesagt sie habe schöne Augen. Seit vier Jahren kennt sie den 35-Jährigen. „Er war anders als sonst“, sagt sie über sein Verhalten an jenem Abend. Er sei zuvor noch nie aufdringlich gewesen.

Der Gelsenkirchener leidet seit etwa neun Jahren an einer schizophrenen Psychose. Er ist aber inzwischen mit gutem Erfolg behandelt. Er lebte in verschiedenen Einrichtungen. Nach dem Flur Vorfall wechselte er in ein anderes Heim mit 24-Stunden Betreuung. Probleme hatte er bisher noch nie. „Es geht mir sehr gut da“, sagt er vor Gericht.