Das Verbot, auf dem Friedhof Horst Süd an die Opfer des Ruhrkampfes 1920 und die 22 namentlich bekannten Toten aus Gelsenkirchen zu erinnern, haben AUF, Kumpel für AUF und der Freidenkerverband buchstäblich umgangen.

Rund 130 Teilnehmer zählten sie Samstag bei der Feierstunde. Gewerkschafter, Vertreter von AUF, VVN und des Frauenverbands Courage würdigten dabei den Kampf der Roten Ruhrarmee. Ein Banner mit dem Spruch „Nichts ist vergessen - niemand ist vergessen“ wurde aufgespannt. All das hätte es aus Sicht der Gelsendienste eigentlich nicht geben sollen.

Mit Beschwerden vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht wollte AUF das aus formalen Gründen verhängte Verbot aushebeln und scheint letztlich doch auf rechtlich sicherem Boden. Die Begründung leitet AUF aus der Ablehnung des OVG Münster ab. Demnach sei keine Genehmigung, sondern nur eine Anmeldung derartiger Veranstaltungen nötig. Das OVG betonte laut AUF, dass die Stadt/Gelsendienste tatsächlich ein Verbot aussprechen können, es jedoch erst nach einmonatiger Widerspruchsfrist bindend sei. Die Möglichkeit, den sofortigen Vollzug des Verbots mitzuteilen“, so AUF, nutzte Gelsendienste letztlich nicht. Warum auch immer.