Gelsenkirchen..

Bildungsdezernent Manfred Beck erwartet von der Arbeit der rot-grünen Landesregierung „absehbare Auswirkungen auf den Weiterbildungsbereich“.

Sylvia Löhrmann, Ministerin für Schule und Weiterbildung und stv. Ministerpräsidentin, habe ihm Anfang der Woche bestätigt, dass die 2005 von der Schwarz-Gelb beschlossenen Kürzungen in diesem Bereich zurückgenommen würden. „Das wäre wichtig für unsere Stadt, die im Bereich Weiterbildung anerkannterweise zu den führenden Großstädten im Revier gehört“. Bei einer Rücknahme könne bei der Volkshochschule zumindest der Status quo bewahrt werden.

Seit 2005 ist der Landeszuschuss an die VHS Gelsenkirchen um theoretisch 200 000 Euro gesunken. Theoretisch, weil dank der erfolgreichen Arbeit der VHS über erzielte Schulabschlüsse rund 130 000 Euro kompensiert wurden. Faktisch fehlten also 70 000 Euro, die – bei Rücknahme der Kürzungen – etwa eine volle Planstelle bedeuten würden.

Das wäre umso wichtiger, als die VHS im Umbruch steckt. Im April schied eine Mitarbeiterin aus Altersgründen aus, drei Mitarbeiter stehen kurz vor der Altersgrenze. „In einem Jahr“, sagt VHS-Leiter Frank Mackschin, „werden vier Stellen unbesetzt sein“: Wegen des Nothaushalts gilt Einstellungssperre; freiwerdende Stellen dürfen ein Jahr lang nicht besetzt werden.

Deshalb ist Bildungsdezernent Beck im Gespräch mit der Bezirksregierung Münster. „Es wird nur die kommunale Ausgabenseite gesehen, eine betriebswirtschaftliche Be-rachtung wird nicht angestellt, selbst wenn durch die Sperre andernorts Einnahmen wegfallen.“ Denn Planstellen im Weiterbildungsbereich sind mit normalen Verwaltungsstellen nicht vergleichbar. Die Stellen an der VHS werden vom Land zum allergrößten Teil refinanziert. Eine Stelle, mit 51 000 Euro bilanziert, schlägt wegen der positiven Leistungsbilanz der VHS bei der Stadt mit vielleicht 5000 Euro zu Buche.

Dezernent Beck ist verhalten zuversichtlich, mit seiner Argumentation bei der Bezirksregierung durchzudringen. Denn die Möglichkeit, den Bereich Weiterbildung von der generellen Einstellungssperre auszunehmen, hat die Münsteraner Aufsichtsbehörde durchaus.