Gelsenkirchen. .
Im Streit um einen Hundesteuerbescheid hat die Stadt den Kürzeren gezogen. Hundehalter Ralf P. setzte sich erfolgreich gegen die ausstehende Hundesteuerzahlung von rund 1000 Euro durch - wenn auch eher zufällig.
Geklagt hatte er vor dem Verwaltungsgericht, weil er einem Steuernachzahlungsbescheid nicht nachkommen wollte. Demzufolge sollte er circa 1000 Euro Hundesteuern inklusive Folge- und Nebenkosten rückwirkend zahlen. Diese bezogen sich auf die Jahre 1996/97 sowie 2000/2001. „Ich habe vor dem Jahr 2004 nie einen Hund gehabt“, sagte er, „warum soll ich also zahlen?“.
Tatsächlich sind P. und seine Frau seit 2004 Hundehalter. Der Hund ist jedoch angemeldet. Von der Hundesteuer sind sie allerdings aufgrund ihrer ALG II- Bescheinigung befreit.
Nachzahlungsbescheid kam nie beim Kläger an
Bereits im Jahr 2001 soll P. die Aufforderung zur Nachzahlung seitens der Stadt zugegangen sein. In der Verhandlung am Dienstag sagte der Gelsenkirchener: „So einen Bescheid habe ich nie bekommen, sonst hätte ich doch schon eher was gemacht.“ Da die Rechtsrätin und die Vertreterin des Steueramts nicht beweisen konnten, dass der Bescheid wirklich bei P. angekommen ist, wurde dieser für ungültig erklärt. Somit verfielen alle weiteren Vollstreckungsmaßnahmen sowie die Zahlungsaufforderung.
„Das passiert eben bei solchen Massenbescheinigungen“, sagte Richter Martin Remmert. Mit einer Erledigungserklärung wurde das Verfahren eingestellt. Die Kosten für das Verfahren übernimmt die Stadt. Beide Seiten verzichteten auf weitere Rechtsmittel.
Der Grund für die Annahme, dass P. schon vorher einen Hund hatte, war die Unterschrift seiner Frau auf zwei Dokumenten. Diese hatte nämlich 1990 eine Anmeldung und 1998 eine Abmeldung für einen Mischling unterschrieben. Seit 97 sind sie verheiratet. „Das ist nicht meine Unterschrift. Die hat bestimmt mein Ex-Freund gefälscht. Ich weiß nichts von einem Hund“, sagte sie. Zuvor hatte der Richter ihre Unterschrift auf beiden Dokumenten als ihre identifiziert. Doch das reichte nicht.