Gelsenkirchen. .
Zweimal hat ein 24-jährige Gelsenkirchener seine Freundin vergewaltigt, an den Haaren zerrte er sie zudem über den Boden. Das Essener Landgericht schickte den Mann deshalb jetzt am zweiten Prozesstag für drei Jahre neun Monate ins Gefängnis.
Im Juli 2009 hatte er die 28-Jährige mit einem ihm unbekannten anderen Mann gesehen, sie daraufhin in die nahe Wohnung seines Bruders geschafft und zum Sex gezwungen. Der zweite Vorfall geschah im Februar dieses Jahres an Weiberfastnacht im Keller der Gelsenkirchener Wohnung des Opfers.
Angst hatte die 28-Jährige schon lange vor ihrem Freund, Angst hat sie auch jetzt schon vor dem Tag, an dem er wieder auf freiem Fuß ist. Im Gerichtssaal sitzt sie ihm als Nebenklägerin gegenüber, muss anhören, wie er über sie herzieht, über ihren Drogen- und Alkoholmissbrauch und über wechselnde Männerbekanntschaften. Erst ganz zum Schluss der Beweisaufnahme hat er sich zu Wort gemeldet, liefert, so Richter Jens Lazarz einen „konstruierten Vortrag“. Die späte Aussage kam wohl bei der Kammer nicht so gut an.
Verteidigung präsentiert Zeugen - ohne Erfolg
„Er hat erst einmal abgewartet, was die anderen sagen“, erklärt der Richter im Urteil. Der 24-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Die erste Tat im Juli habe es gar nicht gegeben, behauptet er. Der Sex am Weiberfastnacht sei einvernehmlich gewesen.
Zwei weitere Zeugen präsentiert die Verteidigung, einen jüngerer Bruder und einen guten Freund des Angeklagten. Beide bemühen sich nach Kräften Entlastendes vorzubringen. Nach der Verhaftung des 24-Jährigen hatten sie bei einem Besuch das Gespräch mit dem Opfer heimlich per Handy aufgenommen. Aber ein Eingeständnis der 28-Jährigen, dass es keine Vergewaltigung gegeben habe, konnten sie nicht vorbringen. Genau zu dem Zeitpunkt, als sie etwas in dieser Richtung gesagt haben soll, so der 26-jährige Zeuge, habe die Aufnahme ausgesetzt.
Ebenso wie die Kammer glaubt auch Staatsanwältin Kati Nothdurft der 28-Jährigen. Mit vielen Einzelheiten, die man kaum erfinden kann, schilderte diese am ersten Verhandlungstag die Vorfälle. Sie schont sich nicht, räumt auch ein, die Unwahrheit gesagt zu haben, in Bezug auf die Beziehung zu einem anderen Mann.
Vier Jahre zehn Monate will Kati Nothdurft den 24-Jährigen hinter Gitter sehen. Nebenklagevertreter Andreas Neumann schließt sich an. Verteidiger Marco Ostmeyer dagegen sieht erhebliche Zweifel an der Schuld seines Mandanten und beantragte Freispruch.