Gelsenkirchen. .
Einen Brillenkaiman befreite die Feuerwehr aus einer Bandewanne in Gelsenkirchen-Buer. Das Mini-Krokodil kam zunächst im Zoo unter. Der Besitzer hatte das Tier ordnungsgemäß angemeldet. Er bekommt es zurück, wenn er - wie schon früher - vernünftige Haltungsbedingungen bieten kann.
Der Brillenkaiman, den die Feuerwehr wie berichtet Samstagnacht aus einer Badewanne in Gelsenkirchen-Buer befreite und in den Zoo brachte, ist nach Angaben der Stadt ordnungsgemäß gemeldet.
Dies ist für die artengeschützte Krokodilart auch vorgeschrieben. Der Besitzer hat die eingeführte Nachzucht aus den USA bereits 2001 in einer Zoohandlung in Duisburg rechtmäßig erstanden. Der Brillenkaiman aus Buer ist das einzige privat gemeldete Exemplar in der Stadt.
Nach Auskunft von Stadtsprecher Martin Schulmann waren die „Wohnverhältnisse“ des Reptils vor einigen Jahren von der Stadt überprüft worden. Ergebnis damals: nicht optimal, aber auch nicht zu beanstanden. Nach dem Umzug des Ende 20 Jahre alten Besitzers hatte es allerdings noch keine erneute Kontrolle gegeben. Dies soll jetzt vom Veterinäramt nachgeholt werden. Der Besitzer muss nun aber mit einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz rechnen.
Anwohner hörten Geräusche
Anwohner hatten Samstagnacht die Polizei verständigt, weil sie fortwährend Geräusche aus der Wohnung hörten. „Das klang wie eine laufende WC-Spülung“, so eine Polizeisprecherin. Den Mieter trafen die Beamten aber nicht an. In der nicht verschlossenen Wohnung entdeckten sie dann den Brillenkaiman in der Badewanne, in der die Umwälzpumpe trocken gelaufen war. Der Besitzer wurde mittlerweile telefonisch erreicht.
Derweil tummelte sich der 60 Zentimeter große Kaiman im Wasserbecken der tierärztlichen Station der Zoom Erlebniswelt und wird von Tierärztin Pia Krawinkel betreut. „Dem Kaiman geht es gut“, berichtet sie. Das Mini-Krokodil wird allerdings nicht im Zoo bleiben. Dafür gibt es keinen Platz und das Tier muss ohnehin, sofern die Unterbringung ordnungsgemäß ist, dem Besitzer zurück gegeben werden. Den Feuerwehreinsatz wird er allerdings bezahlen müssen.