Der städtische Haushalt wird um 2,8 Mio Euro gegenüber 2009 entlastet, rechnet Dieter Gebhard, der Vorsitzende der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe (LWL).

Zum LWL-Haushalt mit einem Volumen von 2,4 Mrd. Euro hat sich die neue Mehrheits-Koalition aus SPD, FDP und Grünen für 2010 auf drei Eckpunkte verständigt, die im Ergebnis die Stadt Gelsenkirchen statt 57,5 Mio Euro 2009 für das laufende Jahr nur noch 54,7 Mio Euro an Verbandsumlage kosten.

1. Die vom LWL-Direktor vorgelegte Finanzplanung nimmt laut Gebhard nicht genügend Rücksicht auf die schwierige Finanzlage der 18 Kreise und 9 kreisfreien Städten in Westfalen. Der LWL als regionaler Kommunalverband muss sich in seiner eigenen Haushaltsführung an den finanziellen Verhältnissen seiner Mitgliedskörperschaften orientieren. Die Landschaftsversammlung hält daher den aktuell gültigen Hebesatz der LWL-Umlage von 15,2 Prozent im Jahre 2010 stabil.

Diese Entscheidung, so Gebhard, „soll finanziert werden durch eine stärkere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage, vermindert um den Einsatz des Haushaltsüberschusses aus 2009 in Höhe von rund 30 Mio. Euro“. Zudem rechnet die Landschaftversammlung mit höheren Erträgen aus Internatskosten behinderter Kinder und Jugendlicher sowie mit Minderausgaben durch den verstärkten Ausbau der ambulanten Betreuung von Menschen mit Behinderung (zusammen plus 20 Mio Euro).

2. Überprüft in Hinblick auf die Kosten werden sämtliche LWL-Dienstleistungen und Beteiligungen, insbesondere die Kostensteigerungen durch zunehmende Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen in der Größenordnung von bis zu 50 Mio Euro jährlich. „Der enorme Kostendruck kann und darf aber nicht zu Lasten einer qualitativen Versorgung und Leistungserbringung“ für diesen Personenkreis führen, betont der Gelsenkirchener.

3. Die Landschaftsversammlung will zudem gegen die strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen vorgehen und dringt auf eine weitere Senkung des Hebesatzes der Landschaftsumlage und eine stärkere Ko-Finanzierung fälliger Aufgaben durch Bund und Land.