Mit einem spektakulären Unfall der Line 301 der Bogestra Ende 2008 musste sich jetzt auch das Arbeitsgericht befassen. Ein Unfall, bei dem niemand verletzt worden war, aber für Aufsehen gesorgt hat und einiges das Unternehmen gekostet hat.

Damals war der Bahnfahrer auf der Horster Straße im - wie er betont - vorgeschriebenen Tempo über eine Weiche gefahren, als die urplötzlich umsprang. Da war die Bahn aber noch nicht in Gänze drüber gefahren und der letzte Waggon sprang aus den Schienen und rammte einen Strommasten. Eine Weiche, so der Bahnfahrer, die bei seinen Kollegen berühmt berüchtigt sei, was der Bogestra auch bekannt wäre.

Das Unternehmen schob dem Fahrer allein die volle Schuld an diesem Unfall zu, die Rede ist von „grob fahrlässig“. Er sei zu schnell gewesen, er sei zudem nicht stehen geblieben, als die Weiche umsprang, wodurch der Schaden sich noch vergrößert habe.

Falsch, so seine Version:Er sei ordnungsgemäß auf die Weiche gefahren, als die umsprang und damit den Zugrest auf das Nebengleis lenken wollte. Was aber nicht funktionieren konnte und weswegen diese Waggons aus den Schienen sprangen und gegen den Mast schrammten.

Die Bogestra mahnte den seit 20 Jahren bei ihr fahrenden Mann ab und kassierte sofort 1 500 Euro als anteiligen Schaden von ihm. Das sei bei einem gleichen Nettoverdienst zu viel, hielt DGB-Rechtssekretärin Müller-Wenner dem Unternehmen vor. Sie wollte auch die Zeit der Abmahnung verkürzt wissen und die „grobe“ Fahrlässigkeit vom Tisch haben.

Das Gericht gab beiden Seiten einen zweiten Vergleichsvorschlag mit vier Wochen Bedenkzeit auf den Weg. Greift der nicht, soll ein Gutachter auch bezüglich des Tempos der damaligen Fahrt beauftragt werden.

Im Januar diesen Jahres war es in Höhe der Veltins-Arena zu einem ähnlichen Unfall gekommen.