Gelsenkirchen.

Am Donnerstag startet Tim Burtons 3-D-Film „Alice im Wunderland“. Gelsenkirchener Kinogänger schauen in die Röhre: Weder Schauburg noch Multiplex erhalten eine Kopie. Kinobetreiber Michael Meyer wehrt sich deshalb gegen den Disney-Konzern und schaltet das Kartellamt ein.

Ins Reich der Fantasie entführt Tim Burton in seinem am Donnerstag startenden Film „Alice im Wunderland“. Gelsenkirchener Kino-Besucher schauen allerdings in die Röhre: Der Verleih „Walt Disney Pictures“ hat weder dem Multiplex noch der Schauburg eine Kopie gegeben.

Kinobetreiber Michael Meyer will sich dagegen wehren und das Kartellamt einschalten - so wie er es in den 90er Jahren schon einmal mit Erfolg getan hat.

Avatar absetzen

„Wir halten diese rigorose Handlungsweise für ungerechtfertigt. Damit wird ganz Gelsenkirchen bestraft“, schimpft Michael Meyer. Und so stellt sich die Lage für ihn dar: Der Disney-Konzern habe für die 3D-Version von „Alice im Wunderland“ alle Vorstellungen des Tages (bis auf eine Matinée) für sich beansprucht. Was bedeutet hätte, dass das Multiplex den nach wie vor erfolgreichen 3D-Film „Avatar“ komplett hätte absetzen müssen, weil es nur einen Saal für die neue Technik gibt.

Diesen Verdrängungswettbewerb unter US-Großfirmen habe er nicht mitmachen wollen, so Meyer. Sein Kompromissvorschlag: „Alice“ läuft zunächt für eine Woche in der „normalen“ 35-mm-Fassung. Der Verleih habe zugestimmt - aber nur unter der Bedingung, dass der Film im Multiplex läuft. Das lehnte Meyer ab: Im Multiplex habe er den Burton-Film nicht einsetzen wollen, weil er dort als 3D-Produktion beworben worden sei und er „das Publikum nicht in die Irre führen wollte“. Schauburg-Besuchern sei dagegen bekannt, dass es dort keine 3D-Technik gibt. Dem buerschen Kino habe Disney aber keine Kopie geben wollen.

Gibt es einen Anspruch auf Belieferung?

Vom Kartellamt will Meyer nun zweierlei geklärt wissen: Zum einen, ob ein 3D-Filmverleih einen anderen mit derart strikten Forderungen vom Markt verdrängen darf. Und: Ob es einen Belieferungsanspruch der Schauburg gibt.

In letzterer Frage hat Meyer 1996 schon einmal das Kartellamt bemüht, als ihm ein Verleih „Independence Day“ vorenthielt. Damals hatte er das bessere Ende für sich.

Der in München sitzende Disney-Verleih war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.