Gelsenkirchen.

Bislang können gewerblich genutzte Fahrzeuge - in erster Linie solche von Handwerksbetrieben - noch ohne Umweltplakette durch die entsprechenden Zonen fahren. Vorausgesetzt, die Halter verfügen über eine Genehmigung.

Diese Ausnahmen gelten laut Friederike Tanzeglock, Geschäftsführerin der Vestischen Innung des Kfz-Gewerbes Recklinghausen und Gelsenkirchen aber nur noch bis zum Ende des Jahres. Ab 2011 dürfen Fahrzeuge aller Art, die ohne oder lediglich mit einer roten Plakette unterwegs sind, nicht mehr in die Umweltzonen einfahren.

Die Obermeisterin der Innung, Dietlinde Stüben-Endres ruft anlässlich einer Transporter-Offensive zur Nachrüstung der Handwerkerfahrzeuge mit einem Dieselpartikelfilter auf. Mit einer Filter-Nachrüstung können sich sowohl Autofahrer von Diesel-Pkw als auch die von gewerblich eingesetzten leichten Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen die staatliche Barförderung in Höhe von 330 Euro sichern.

„Die Umrüstung kostet um die 500 Euro“, sagt Friederike Tanzeglock. Der Filter selber liege preislich bei etwa 260 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Einbau. Die leichten Nutzfahrzeuge, die im Handwerk weit verbreitet sind, erfüllen wegen ihres Durchschnittsalters ohne den Einbau eines Dieselpartikelfilters nicht die Kriterien, um mit einer Umweltplakette ausgezeichnet zu werden. „Neben den Vorteilen, die mit der Zuteilung der grünen Umweltplakette verbunden sind, spricht ein höherer Wiederverkaufswert des Fahrzeugs für den Einbau eines Filters“, sagt Dietlinde Stüben-Endres.

Betroffen seien zum Beispiel Elektro-, Sanitär- und Gärtnerbetriebe, die mit ihren Fahrzeugen zu Arbeiten in die Innenstädte müssten, so die Geschäfsführerin der Vestischen Innung des Kfz-Gewerbes. Kfz-Meisterbetriebe informieren über die Verfügbarkeit eines Dieselpartikelfilters und über den Ablauf des Antragsverfahrens auf Barförderung. Die staatliche Förderung ist auf 160 000 Umrüstungen begrenzt.