Gelsenkirchen. .
Mittwoch gab es vor dem Essener Schwurgericht die Quittung für den Ehemann, der seiner Frau in Horst am 29. Januar voller Wut und mit großer Wucht ein Messer in den Rücken gerammt hatte: Der 25-Jährige muss für zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Doch im Urteil geht es neben dem versuchten Totschlag auch um eine versuchte, sowie um eine vollendete Vergewaltigung der Ehefrau, um einen Raub und eine gefährliche Körperverletzung.
Das dramatische Ende einer Ehe, die 2005 begann. Das Gericht sieht in den aggressiven Aktionen des Angeklagten folgenden Hintergrund: „Sie degradieren ihre Frau zum Objekt ihrer sexuellen Vorstellung“, sagt Richter Andreas Labentz. Es gab immer mehr Streit. Im Juli 2009 zog die ebenfalls 25-jährige Frau aus der Marler Wohnung des Paares aus. Die beiden gemeinsamen Kinder nahm sie mit. Den Jahreswechsel feierte man wieder zusammen. Doch der Versöhnungsversuch scheiterte. Er will Abschiedssex, sie nicht. So kam es nach Überzeugung der Kammer am 10. Januar zur Vergewaltigung. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe, schilderte auch den Messerstich als Unglücksfall. Zum Teil „an den Haaren herbeigezogen“, nennt Richter Labentz die Angaben des Angeklagten.
Die Wertung bezieht sich ebenfalls auf die Ereignisse in der Nacht vom 28. auf den 29. Januar, als er maskiert in die Gelsenkirchener Wohnung eindrang. Auch die verstellte Stimme täuschte seine Frau nicht. Seine Geldforderung nahm sie nicht ernst. Es sei ihm allein um seine sexuelle Befriedigung, ist auch die Kammer sicher. Der Ehemann fesselte seine Frau. Die 25-Jährige wehrt sich heftig, als sie voller Panik merkt, was ihr Mann will. Er sticht zu. Die Klinge bleibt stecken, nur Millimeter entfernt vom Rückenmark. Sie lebt und kann laufen. Das sei allein einer „Meisterleistung des Operateurs“ zu verdanken, so der Richter.