Gelsenkirchen.

„Er wollte sie töten“, ist Staatsanwältin Elke Hinterberg sicher und beantragte am Montag, am sechsten Prozesstag, vor dem Essener Schwurgericht 14 Jahre Gefängnis für einen 25-jährigen Marler.

Der Mann soll am 28. Januar dieses Jahres seiner getrennt lebenden Ehefrau in deren Gelsenkirchener Wohnung ein Messer in den Rücken gestoßen haben. Die 21 Zentimeter lange Klinge blieb stecken und nur eine Notoperation rettete das Leben der ebenfalls 25-Jährigen. Der Täter war anschließend geflüchtet. (die WAZ berichtete).

Staatsanwältin Hinterberg geht in ihrem Antrag von einem versuchten Mord aus, von einer ebenfalls angeklagten Vergewaltigung der Ehefrau sowie von einem schwerem Raub. In der Nacht, die mit der Bluttat endete, hatte der arbeitslose Vater von zwei Töchtern seine Frau maskiert und mit verstellter Stimme überfallen und beraubt. „Geld und Gold“ forderte er damals. Im Prozess räumte er den Überfall ein und erklärte, dass er seiner Frau damit nur habe Angst einjagen wollen. Er habe ihr zeigen wollen „wo es langgeht.“ Die Staatsanwältin spricht von einem „perfekt vorbereiteten Raub“. Sogar für sein Alibi hatte der Marler vorgesorgt. Allerdings nicht gut genug.

Narzisstische und dissoziale Züge

„Es tut mir leid, dass ich dir das angetan habe“, wendet sich der Angeklagte im letzten Wort direkt an seine Frau, die ihm als Nebenklägerin im Schwurgerichtssaal gegenübersitzt. Eine Reaktion zeigt sie nicht. Als sehr „bestimmenden Menschen“ bezeichnet Gutachterin Dr. Maren Losch den 25-Jährigen. Sie sieht bei ihm narzisstische sowie dissoziale Züge und nennt ihn „empathielos“.

Der Angeklagte bestreitet, seine Frau vergewaltigt zu haben. Den Messerstich schildert er als eine Art Unfall. Verteidiger Hans Reinhardt spricht von vielen Ansatzpunkten für Zweifel an den Tatvorwürfen. Er beantragt eine „milde Bestrafung“ für seinen Mandanten. Das Urteil soll am morgigen Mittwoch gesprochen werden.