Gelsenkirchen. .
Man will immer besser werden beim Sozialwerk St. Georg, das sich seit mehr als 55 Jahren für hilfsbedürftige Menschen und seit 40 Jahren für Behinderte einsetzt, um sie möglichst fest in ihre Lebensumgebung zu integrieren.
Um zu erfahren, ob ihre „Klienten mit geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen“ (so die offizielle Bezeichnung) auch wirklich rundherum zufrieden sind, wurden in den letzten Jahren bereits sogenannte Räte und Beiräte gewählt, die sich immer dann zu Wort melden, wenn es einmal irgendwo hakt.
Jetzt toppt das Sozialwerk dieses Angebot um einen „Ombudsmann“, der zum direkten Ansprechpartner werden soll, wenn der Schuh drückt, sich der behinderte Mensch aber nicht direkt an obige Beiräte wenden will. Vielleicht weil er Angst hat, offen seine Kritik los zu werden, führte dazu jetzt Vorstandssprecher Dieter Czogalla aus.
Mit Dr. Fritz Krueger hat das Sozialwerk St. Georg einen Mann an seine Seite genommen, der genau weiß, um was es geht: Der 65-Jährige ist als Sozialarbeiter und Diplom-Pädagoge vom Fach im Umgang mit geistig behinderten Menschen, er war Holding-Geschäftsführer der Josefs-Gesellschaft mit Sitz in Köln. Auch sie hat sich der Integration und Rehabilitation Behinderter verschrieben.
Statt mit 65 nun schon in seinen Ruhestand zu gleiten, nahm er die Herausforderung des Sozialwerks St. Georg an, hier all denen Sprache zu geben, die bislang vielleicht aus Angst aus Unsicherheit stumm geblieben sind.
Ehrenamtlich macht er das, weil es für ihn so wichtig ist, die Rechte gerade dieser Menschen gestärkt zu wissen. Er will ermöglichen, dass der Behinderte selbst seine Stimme erhebt, sagt, was ihn bei seiner Betreuung/Versorgung stört, was nicht funktioniert.
Denn, darüber machen sich weder Dieter Czogalla noch Gitta Bernshausen, zuständig für die sozialen Dienstleistungen, Illusionen: Wo Menschen arbeiten, gibt es Fehler, Missverständnisse. Darüber müsse gesprochen werden. Mit Obudsmann Dr. Krueger geht dies per Handy, per Brief, online oder nach Terminsabsprache ganz direkt.
In diesen Tagen werden entsprechende Infoblätter verteilt, es gibt große Aushänge in den Werkstätten und bei Gesprächsrunden wird auf dieses neue Angebot hingewiesen.
Allerdings gibt es bei der Verschwiegenheitspflicht eine Ausnahme: Wenn es um gravierende Straftaten wie körperliche Gewalt, Übergriffe oder Missbrauch gegenüber den behinderten Menschen geht.Das müsse und werde ohne Wenn und Aber strafrechtlich verfolgt werden. Daran lassen alle Beteiligten keinen Zweifel.