Gelsenkirchen. .
Ärger bei den Gastronomen: Olaf Schäfermann, Inhaber des Irish Pub Consilium, fürchtet erhebliche Einbußen, weil er seinen Biergarten pünktlich um Mitternacht schließen muss. Jetzt hat er eine Unterschriftenaktion gestartet.
Bei den City-Gastronomen liegt Ärger in der Luft. Olaf Schäfermann, seit Februar 2009 Inhaber des Irish Pub Consilium, sieht zwar seine Existenz nicht gefährdet, befürchtet aber massive Einbußen, weil er um Punkt Mitternacht seinen Biergarten schließen muss. Bei den Kontrollen der Polizei vermisst er Fingerspitzengefühl. Und Gerechtigkeit – denn einige andere Betriebe dürften ihre Außengastronomie länger und unbehelligt weiterführen. Deshalb habe er eine Unterschriftenaktion unter Gästen und Gastronomen gestartet. Außer ihm seien noch vier weitere Lokale betroffen.
„Viele trauen sich nicht, etwas zu sagen“, sagt Schäfermann. Im letzten Sommer sei alles noch in Ordnung gewesen. Da habe es gar keine Kontrollen gegeben. Und heute? „Die Streifen fahren spezifisch an jeder Gastronomie vorbei“, sagt der Consilium-Inhaber. Wenn um Mitternacht Polizisten kämen, würden sie von einer „neuen Verordnung“ sprechen, die „von ganz oben“ käme.
Zapfenstreich zum Schutz der Anwohner
Das kann Stadtsprecher Oliver Schäfer nicht bestätigen. Die Gastronomen hätten heute sogar einen größeren Spielraum als früher: „Das Landes-Immissionsschutzgesetz ist zur Fußball-WM 2006 ausgeweitet worden.“ Statt um 22 Uhr sei seitdem um 24 Uhr Zapfenstreich für die Außengastronomie. Auch wenn es verständlich sei, dass Gäste bei schönem Wetter draußen sitzen wollen, müsse man die Anwohner schützen.
Olaf Schäfermann („Die Stadt stirbt doch so schon.“) fühlt sich ungerecht behandelt. Es würde „mit zweierlei Maß gemessen“. Während einige Lokale ihre Biergärten „bis in die Puppen auflassen“ könnten, würden andere, wie das Consilium, um Mitternacht rigoros kontrolliert.
Lokalitäten werden nur bei Anrufen wegen Ruhestörung angefahren
„Streifenwagen fahren nicht herum und kontrollieren“, hält Stefanie Dahremöller, Pressesprecherin der Polizei, dagegen. Nur bei Anrufen wegen Ruhestörung würden Beamte die Lokalität anfahren und die fällige Schließung der Außengastronomie veranlassen. Auch die von Schäfermann monierte Ungleichbehandlung kann Dahremöller nicht nachvollziehen. Ein Lokal, dass der Gastwirt als ein bevorteiltes angibt, sei seit April zehnmal wegen Ruhestörung angefahren worden, während das benachbarte, von Schäfermann als benachteiligt bezeichnet, nur einmal von Beamten aufgesucht hätte werden müssen. Der Consilium-Wirt sammelt vorerst weiter Unterschriften.