Man spricht von der Angst vor dem Klebeeffekt. Man, das sind Unternehmer, die einmal einen Behinderten bei sich beschäftigt die Sorgen haben, diesen behinderten Menschen nie wieder los werden zu können. In der freien Wirtschaft ist die Arbeitssprache nicht gerade menschenfreundlich geworden und macht bereits gesunden Menschen zu schaffen. Wie viel schwerer muss es da für Menschen mit Behinderungen sein, Fuß zu fassen in jenem ersten Arbeitsmarkt.
Das Sozialwerk St. Georg hat diese Herausforderung angenommen, wie jetzt Vorstandssprecher Dieter Czogalla und Vorstandsmitglied Wolfgang Meyer erklärten. 2009 schafften fünf junge Mitarbeiter aus der Emscher-Werkstatt in Gelsenkirchen den Sprung auf den „echten“ Arbeitsmarkt.
Damit es in Zukunft noch viel mehr sein können, damit diese Menschen dort nicht allein gelassen sind, hat das Sozialwerk eine Gesellschaft zur integrativen Arbeitnehmerüberlassung, kurz INTZeit genannt vorbereitet,. Das ist eine Art Leiharbeitsfirma, in der Menschen mit Assistenzbedarf angestellt sind, die bei Bedarf Firmen, Verwaltungen und Einrichtungen überlassen werden können.
Im Gegensatz zu Unternehmen in der freien Wirtschaft, die mit Zeitarbeit Geld verdienen worden, ist die Aufgabe dieser Gesellschaft eine völlig andere. Hier geht es nicht um Umsatz, hier geht es um Einsatz. Sie soll eine Art Brücke zum ersten Arbeitsmarkt darstellen. Hier bekommen vormals Werkstattbeschäftigte eine feste Anstellung, werden auf die Tätigkeit im neuen Unternehmen vorbereitet und trainiert. Kommt es dann zum Einsatz, begleitet sie auch hier die INTZeit weiterhin, steht stets mit Rat und Tat zur Seite.
Bis zur Festanstellung im Unternehmen hat der Behinderte in der INTZeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Und die Unternehmer haben die Möglichkeit, Menschen mit Behinderung kennen zu lernen.
„Mit diesem Angebot schließt das Sozialwerk eine Lücke zwischen Werkstatt und erstem Arbeitsmarkt.“
Vor einem Problem verschließt man aber nicht die Augen und will dieses auch in Kürze lösen: Wird ein Mensch mit Behinderung auf diesem ersten Arbeitsmarkt nämlich irgendwann arbeitslos, dann dürfe er keinesfalls in das „normale“ System fallen, an dessen Ende Hartz IV stehe, sondern muss wieder zurück in seinen behüteten Werkstattbereich kommen können, unterstreicht Czogalla.