26,4 Prozent der Stadtbevölkerung haben Migrationshintergrund - diese sollen motiviert werden, einen deutschen Pass zu beantragen

einbürgerungstest in der vhs gelsenkirchen am 08.11.2008 Foto : Thomas Schild / WAZ
einbürgerungstest in der vhs gelsenkirchen am 08.11.2008 Foto : Thomas Schild / WAZ © WAZ

Die Zahl der Menschen, die sich in Gelsenkirchen eingebürgert haben, ist in den letzten Jahren angestiegen. Im Jahr 2006 haben 367 Personen erfolgreich einen deutschen Pass beantragt, im Jahr 2007 stieg die Einbürgerungszahl auf 428 an. „Für das laufende Jahr wird in Gelsenkirchen sogar eine Zunahme der Einbürgerungen gegenüber dem Vorjahr erwartet”, betont Thomas Kufen, Integrationsbeauftragte des Landes NRW, im Rahmen eines Besuches im Wissenschaftspark.

Mit 30 Großplakaten in Gelsenkirchen wirbt die Landesregierung zurzeit dafür, dass mehr Menschen mit Zuwanderungsgeschichte die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen. 26,4 Prozent der Einwohner Gelsenkirchens waren 2008 Zuwanderer oder haben einen Zuwanderungshintergrund, ermittelte jetzt das Landesamt für Statistik NRW. Damit liegt Gelsenkirchen über dem Landesdurchschnitt, der bei 23,1 Prozent liegt, aber hinter Städten wie Hagen (34,0 Prozent), Solingen (32,4 Prozent) und Remscheid (32,3 Prozent).

Bei dieser Berechnung wurden ausdrücklich nicht nur ausländische Staatsbürger einbezogen, sondern auch Personen, die seit 1950 entweder selbst oder deren Eltern aus dem Ausland zugezogen sind. An diese richten sich die Bemühungen um Einbürgerung, die die Landesregierung mit ihrer Kampagne unterstreichen will.

Ein Anspruch auf Einbürgerung entsteht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Der Betreffende muss eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung haben. Er muss sich seit acht Jahren in Deutschland aufhalten. Er muss seinen Lebensunterhalt und auch den für unterhaltsberechtigte Familienangehörige sichern können (ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II). Er muss ausreichende Deutschkenntnisse, zudem Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen können - sprich den „Einbürgerungstest“ bestehen. Er darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Zudem muss er sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und seine alte Staatsangehörigkeit entweder verloren oder aufgegeben haben.