Gelsenkirchen/Essen. Ein Mädchen aus Gelsenkirchen wird sexuell missbraucht und gefilmt. Ihre Mutter hält es für eine Lügnerin. Zwang zu obszönen Posen und Lächeln.

Dieser Fall ist einfach nur traurig. Und schrecklich. Immer wieder wird ein kleines Mädchen aus Gelsenkirchen sexuell missbraucht und dabei gefilmt und fotografiert. Der Täter ist der Stiefvater. Am Dienstag ist der 33-Jährige am Essener Landgericht verurteilt worden. Die Strafe: sechseinhalb Jahre Gefängnis.

Grundschülerin aus Gelsenkirchener musste immer wieder obszöne Stellungen einnehmen - und lächeln

„Ekelerregend und erniedrigend“ seien die Taten für die Grundschülerin gewesen, heißt es im Urteil. Außerdem habe das anfangs erst achtjährige Mädchen immer wieder obszöne Stellungen einnehmen und dabei auch noch lächeln müssen. „Guck mal anders. So als ob es dir gefällt.“ So oder so ähnlich sollen die Anweisungen ihres Stiefvaters gelautet haben.

Achtjährige vertraut sich Freundin an: „Ich habe Sex mit meinem Stiefvater und darf das keinem erzählen.“

Und es gab Drohungen: „Wenn du etwas davon erzählst, passiert was.“ Monatelang hat das kleine Mädchen deshalb laut Urteil geschwiegen. Bis es sich schließlich doch noch seiner besten Freundin anvertraut hat. Und zwar mit diesen Worten: „Ich habe Sex mit meinem Stiefvater und darf das keinem erzählen.“

Die Mutter der Schulfreundin hatte daraufhin die Polizei eingeschaltet und Anzeige erstattet. Der Stiefvater wies die Vorwürfe jedoch sofort zurück. Und seine Frau hielt zu ihm.

Richterin: Mutter hielt zu ihrem Mann und stellte ihre Tochter als Lügnerin dar

Dieser Mann aus Gelsenkirchen hat sich nach Meinung der Richter schwer an seiner Stieftochter vergangen. „Ekelerregend und erniedrigend“ seien die Taten für die Grundschülerin gewesen, so die Richter. Das Foto zeigt den Angeklagten neben seiner Verteidigerin Ann-Kathrin Kunz und ihrer Referendarin Joanne Brühl. 
Dieser Mann aus Gelsenkirchen hat sich nach Meinung der Richter schwer an seiner Stieftochter vergangen. „Ekelerregend und erniedrigend“ seien die Taten für die Grundschülerin gewesen, so die Richter. Das Foto zeigt den Angeklagten neben seiner Verteidigerin Ann-Kathrin Kunz und ihrer Referendarin Joanne Brühl.  © Jörn Hartwich

„Die Mutter stellte sich auf die Seite ihres Mannes und stellte ihre Tochter als Lügnerin hin“, so Richterin Dorothee Endriss bei der Urteilsbegründung. Gleichzeitig rief die Mutter bei der Anzeigenerstatterin an: „Was soll der Mist!?“

Die Tochter wurde anschließend komplett isoliert. Der Kontakt zu ihrer besten – und einzigen – Freundin wurde verboten. Später wurde sie sogar als sexbesessen hingestellt und innerhalb der Familie mit hässlichen Beleidigungen bedacht. Nur der Opa hielt noch zu seiner Enkelin.

Missbrauch gefilmt: Ermittler finden jede Menge Fotos und Videos auf dem Handy des Stiefvaters

Das kleine Mädchen war am Ende so eingeschüchtert, dass es bei der ersten polizeilichen Vernehmung kein Wort über die Missbrauchstaten erzählt hat. Doch das sollte sich ändern.

Auch der bullige Angeklagte hätte laut Urteil wohl nie im Leben ein Geständnis abgelegt. Doch dann waren auf seinem Handy jede Menge Fotos und Videos entdeckt worden. Der 33-Jährige hatte die zum Teil schweren Missbrauchstaten mit seiner Stieftochter aufgezeichnet – mit allen Details. Nun half kein Leugnen mehr.

Missbrauchtes Mädchen aus Gelsenkirchen lebt heute in einer Pflegefamilie

Im Prozess hatte der Gelsenkirchener allerdings nur das gestanden, was auf den Bildern und Filmen zu sehen ist. Seiner Stieftochter hatte er die Aussage im Prozess damit jedoch erspart.

Die Grundschülerin lebt inzwischen in einer Pflegefamilie. Wie es ihr geht, ist nicht bekannt. „Wir können nur hoffen, dass sie überhaupt noch einmal in der Lage sein wird, einem Mann zu vertrauen und eine Beziehung aufzubauen“, so Richterin Endriss. „Wir wünschen dem kleinen Mädchen alles Gute.“

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