Gelsenkirchen/Düsseldorf. Um Asylverfahren zu beschleunigen, erhalten die Verwaltungsgerichte neue Aufgaben. Der neue Zuschnitt ist für Gelsenkirchen naheliegend.
Schnellere Abschiebungen und abgeschlossene Asylprozesse durch neue Arbeitsweise in der Justiz: Für gerichtliche Asylverfahren sollen Zuständigkeiten künftig nach Herkunftsländern gebündelt und unter den Verwaltungsgerichten in NRW aufgeteilt werden, um die Bearbeitung zu erleichtern und zu beschleunigen. Das sieht eine neue Verordnung aus dem NRW-Justizministerium vor. Gelsenkirchen soll dabei schwerpunktmäßig für südosteuropäische Länder wie Kosovo und Bosnien-Herzegowina zuständig sein.
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Asylsuchende aus diesen Ländern haben meist eine sehr geringe Chance, anerkannt zu werden. Die Spezialisierung Gelsenkirchen ist naheliegend: Die Kommune ist häufiges Migrationsziel von Menschen aus dem Balkan. Wichtig ist hierbei allerdings zu berücksichtigen, dass die vielen Menschen aus Rumänien und Bulgarien, die in den letzten Jahren nach Gelsenkirchen gekommen sind, nicht als schutzsuchende Asylbewerber, sondern über die EU-Freizügigkeit nach Gelsenkirchen einreisen. Um sie geht es bei dieser Regelung also nicht.
Jedes Verwaltungsgericht für jede Region zuständig? Damit ist bald Schluss
Ausdrücklich ausgeklammert sind bei der neuen Verordnung zudem die 22 stärksten Asyl-Herkunftsstaaten wie Syrien, Irak, Türkei, Iran, Afghanistan, Nigeria und Russland. Die Neuerung soll für Herkunftsstaaten mit geringeren Zahlen von Asylsuchenden gelten. Jedes VG soll sich demnach auf eine Gruppe von Ländern spezialisieren, für die es dann ausschließlich zuständig ist (z.B-: Aachen für östliches Afrika, Düsseldorf für Süd- und Südostasien). Derzeit sind alle sieben Verwaltungsgerichte in NRW für Verfahren aus allen Herkunftsstaaten zuständig - was fundierte Kenntnisse zur asylrelevanten Situation in allen einzelnen Staaten erfordert.
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Asylsuchende, die einen ablehnenden Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhalten, haben das Recht auf eine gerichtliche Überprüfung – und sie brauchen Klarheit über ihren Schutzstatus, wie NRW-Justizminister Benjamin Limbach bei der Vorstellung der Verordnung betonte. 2023 sei die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit von Asylgerichtsverfahren in NRW auf 17,6 Monate erheblich verringert worden (Stichtag 31. Dezember). Von 17.562 Fällen wurden 15.179 Verfahren erledigt. Im ersten Quartal 2024 betrug die Laufzeit in Hauptsacheverfahren vor den Asylkammern der VG im Schnitt noch 17, 1 Monate. Mit der neuen Verordnung soll es deutlich schneller gehen. (dpa)