Gelsenkirchen. Die Mängelliste ist lang, hat Ekeliges zu bieten. Sie reicht von einer geheimen Spielhalle bis hin zu abgelaufenen Lebensmitteln. Die Details.

Bei einer behördenübergreifenden Kontrollaktion sind in Gelsenkirchen zwei Trinkhallen, ein Supermarkt, ein Imbiss, ein Café, ein Einzelhändler sowie zwei Lokale kontrolliert worden. Die Mängelliste der Prüfer ist lang und hat auch Ekeliges zu bieten. Sie reicht von einer illegalen, geheimen Spielhalle bis hin zu haufenweise unversteuerten Zigaretten und Getränken sowie abgelaufenen Lebensmitteln.

Aufgedeckt in Gelsenkirchen: illegale Spielhalle, unverzollter Tabak und Getränke ohne Pfand

In dem kontrollierten Café wurde in einem angrenzenden Gebäudetrakt eine illegale Spielhalle mit insgesamt sieben Glücksspielautomaten vorgefunden. Sowohl die Räumlichkeiten als auch die Spielautomaten wurden versiegelt.

Bei der Kontrolle eines Einzelhandels und einer Trinkhalle wurden unversteuerte E-Zigaretten, Zigaretten und Wasserpfeifentabak vorgefunden. In der kontrollierten Trinkhalle wurden insgesamt 16 Schachteln unversteuerte Zigaretten sichergestellt. In dem Einzelhandel erfolgte ein größerer Fund von nicht versteuerten Waren. Hier wurden insgesamt 23 Stangen Zigaretten, 57 Einzelpackungen Zigaretten, 72 E-Zigaretten und eine große Dose mit Wasserpfeifentabak sichergestellt. In beiden Fällen wurden Verfahren eingeleitet.

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Dabei wurden insgesamt vier Verwarnungsgelder erhoben. Hiervon entfielen zwei Verwarnungsgelder auf das unsachgemäße Entsorgen von Zigarettenkippen. In einer Schankwirtschaft wurde eine Person rauchend in den Räumlichkeiten angetroffen und hierfür mit einem Verwarnungsgeld belegt. Sowohl der fehlende Aushang zum Jugendschutzgesetz als auch die mangelnde Preisauszeichnung zog in einer Trinkhalle ebenfalls ein Verwarnungsgeld nach sich. In einer weiteren Trinkhalle wurde eine mündliche Verwarnung ausgesprochen, da die Aushänge zum Nichtraucher- sowie Jugendschutzgesetz zwar vorhanden, aber nicht sichtbar im Objekt ausgehangen waren.

Kontrolleure stoßen auf über 1000 Getränke ohne Pfand in Gelsenkirchen - Lager-Boden einsturzgefährdet

Während der Kontrolle wurden zudem sechs Ordnungswidrigkeitenanzeigen verfasst. An einem kontrollierten Objekt konnte keine Hausnummer vorgefunden werden. Zudem wurden Müllablagerungen auf der Parkfläche eines Lokals festgestellt und geahndet. In insgesamt vier kontrollierten Betrieben wurden Getränkeeinheiten ohne Pfandsiegel angeboten. Während in zwei Fällen aufgrund der geringen Menge ein Verkaufsverbot und eine mündliche Verwarnung ausgesprochen wurden, wird in den anderen beiden Fällen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Insgesamt wurden in den beiden Objekten 1.035 Getränkeeinheiten ohne Pfand vorgefunden.

In einer Schankwirtschaft wurde der verschlossene und teils durch Gegenstände blockierte Notausgang nach einer mündlichen Verwarnung umgehend freigeräumt und geöffnet. Außerdem erfolgte ein Hinweis an die Bauordnung, weil in den Lagerräumen des Supermarktes ein einsturzgefährdeter Boden vorgefunden wurde.

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Aufgrund hygienischer Mängel wurden durch die Lebensmittelüberwachung in allen kontrollierten Objekte Verwarnungen ausgesprochen. Darüber wurden Verstöße wegen Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums festgestellt. In einem Fall wurde ein Verkaufsverbot für selbst abgepackte Lebensmittel ausgesprochen.

Im Umfeld der kontrollierten Objekte konnten fünf Parkverstöße und zwei Verstöße wegen fehlender Umweltplaketten aufgenommen werden. Insgesamt wurde die Kontrollaktion durch 24 Einsatzkräfte begleitet.